Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofsgebührensatzung. Die neue Gebührenkalkulation soll bis Ende des Jahres erarbeitet und dem Rat vorgelegt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mendig vom 27.05.2009 soll angepasst und geändert werden.

Grund hierfür ist neben einer entsprechenden Empfehlung im Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes u.a. die Situation, dass es seit dem Jahre 2009 nunmehr 11 Jahre keine Anpassung der Friedhofsgebühren mehr gegeben hat. Auf die weiteren Ausführungen des Prüfberichtes des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises wird verwiesen.

Damit wird dem Wunsch der Stadt Mendig entsprochen, kurzfristig eine angemessene Erhöhung der Friedhofsgebühren vorzunehmen.

 

Da die derzeitigen Arbeiten zur Erstellung einer Gebührenkalkulation durch die Kommunalberatung RLP sich aber noch verzögern, soll mit der jetzt vorgeschlagenen neuen Friedhofsgebührensatzung ein möglicher Einnahmeausfall bei den Friedhofsgebühren bis zum Vorliegen der Kalkulation kompensiert werden.

 

Sobald die Friedhofsgebührenkalkulation vorliegt, erfolgt umgehend eine erneute Beratung der Friedhofsgebühren auf Basis der dann feststehenden neuen Zahlen.

 

Der Entwurf der jetzt zu beratenden neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die darin eingesetzten Beträge wurden unter Anwendung einer angemessenen Gebührenerhöhung von rd. 20 % aus der Satzung von 2009 ermittelt, was auch annähernd die seit diesem Jahr feststellbare Entwicklung der Inflationsrate berücksichtigt.

Der städtische Ausschuss für Umwelt-, Forst- und Friedhofswesen hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 einstimmig eine Empfehlung gegenüber dem Stadtrat ausgesprochen, die neue Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.