Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen
Friedhofsgebührensatzung. Die neue Gebührenkalkulation soll bis Ende des Jahres
erarbeitet und dem Rat vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Mendig vom 27.05.2009 soll angepasst und
geändert werden.
Grund hierfür ist
neben einer entsprechenden Empfehlung im Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes
u.a. die Situation, dass es seit dem Jahre 2009 nunmehr 11 Jahre keine
Anpassung der Friedhofsgebühren mehr gegeben hat. Auf die weiteren Ausführungen
des Prüfberichtes des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises wird verwiesen.
Damit wird dem
Wunsch der Stadt Mendig entsprochen, kurzfristig eine angemessene Erhöhung der
Friedhofsgebühren vorzunehmen.
Da die derzeitigen
Arbeiten zur Erstellung einer Gebührenkalkulation durch die Kommunalberatung
RLP sich aber noch verzögern, soll mit der jetzt vorgeschlagenen neuen
Friedhofsgebührensatzung ein möglicher Einnahmeausfall bei den
Friedhofsgebühren bis zum Vorliegen der Kalkulation kompensiert werden.
Sobald die
Friedhofsgebührenkalkulation vorliegt, erfolgt umgehend eine erneute Beratung
der Friedhofsgebühren auf Basis der dann feststehenden neuen Zahlen.
Der Entwurf der
jetzt zu beratenden neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage
beigefügt. Die darin eingesetzten Beträge wurden unter Anwendung einer
angemessenen Gebührenerhöhung von rd. 20 % aus der Satzung von 2009 ermittelt,
was auch annähernd die seit diesem Jahr feststellbare Entwicklung der
Inflationsrate berücksichtigt.
Der städtische Ausschuss für Umwelt-, Forst- und Friedhofswesen hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 einstimmig eine Empfehlung gegenüber dem Stadtrat ausgesprochen, die neue Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.