Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Stadtrat am 26.01.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 12.03.2021 weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen sind und dies einen Verstoß gegen § 93 Abs. 4 GemO darstellt. Es ist oberstes Ziel einer geordneten Haushaltsführung, den Haushalt auszugleichen.

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Mendig i. H. v. 2.123.780 EUR wird unter der Voraussetzung erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

 

Das Vorliegen dieser o. a. ausnahmebegründenden Voraussetzungen ist vor der Inanspruchnahme der Kreditgenehmigung in eigener Verantwortung zu prüfen, zu bestätigen und aktenkundig zu dokumentieren.

 

Die Aufsichtsbehörde hat weiterhin mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Die Verfügungen der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage beigefügt.