Sitzung: 24.03.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/119/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen
des DigitalPakt Schule die einzelnen Gewerke auszuschreiben und die Aufträge an
die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Rat wird über die beauftragten
Bieter unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2020
beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Dachantrag für den DigitalPakt
Schule einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen für den Dachantrag liegen
mittlerweile vor, damit kann der Antrag noch im März 2021 auf Grundlage einer
Kostenschätzung bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) gestellt werden.
Die Umsetzung des DigitalPakt Schulen beinhaltet, die
Infrastruktur in Bezug auf Daten- und Stromnetze in den Schulen zu erweitern
und zukunftsfähig zu machen.
Die Bestandsaufnahme bezüglich der Ausstattung der
Klassenräume, Sporthalle, Mehrzweckräume etc.
wurde bereits ausgearbeitet und auf dieser Grundlage eine
Kostenschätzung erstellt.
Es ist geplant, jeden Klassenraum mit weiteren Netzwerkdosen
des aktuellen Standards auszustatten. In diesem Zuge müssen pro Schule auch
neue Verteiler in den Netzwerken errichtet werden. Jeder Klassenraum wird
außerdem standardmäßig mit zusätzlichen Steckdosen ausgestattet, um weitere
Lademöglichkeiten für mobile Endgeräte zur Verfügung stellen zu können. Hierzu
müssen unter anderem auch Haupt- und Unterverteilungen erneuert oder ergänzt
werden. Die Versorgung soll in den Klassenräumen hauptsächlich über
Brüstungskanäle organisiert werden. Durch die Überarbeitung der gesamten
Infrastruktur wird in die bestehende Gebäudesubstanz eingegriffen.
Das uns aus Bundesmitteln zugewiesene Budget i.H.v.
232.700,59 Euro wird voraussichtlich zu 2/3 für die Infrastruktur und zu 1/3
für Endgeräte zur Verfügung stehen.
Mit den Arbeiten soll im Sommer 2021 begonnen werden. Dies
setzt voraus, dass die entsprechenden Gewerke rechtzeitig ausgeschrieben und
beauftragt werden können.