Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen des DigitalPakt Schule die einzelnen Gewerke auszuschreiben und die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Rat wird über die beauftragten Bieter unterrichtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Dachantrag für den DigitalPakt Schule einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen für den Dachantrag liegen mittlerweile vor, damit kann der Antrag noch im März 2021 auf Grundlage einer Kostenschätzung bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) gestellt werden.

 

Die Umsetzung des DigitalPakt Schulen beinhaltet, die Infrastruktur in Bezug auf Daten- und Stromnetze in den Schulen zu erweitern und zukunftsfähig zu machen.

 

Die Bestandsaufnahme bezüglich der Ausstattung der Klassenräume, Sporthalle, Mehrzweckräume etc.  wurde bereits ausgearbeitet und auf dieser Grundlage eine Kostenschätzung erstellt.

 

Es ist geplant, jeden Klassenraum mit weiteren Netzwerkdosen des aktuellen Standards auszustatten. In diesem Zuge müssen pro Schule auch neue Verteiler in den Netzwerken errichtet werden. Jeder Klassenraum wird außerdem standardmäßig mit zusätzlichen Steckdosen ausgestattet, um weitere Lademöglichkeiten für mobile Endgeräte zur Verfügung stellen zu können. Hierzu müssen unter anderem auch Haupt- und Unterverteilungen erneuert oder ergänzt werden. Die Versorgung soll in den Klassenräumen hauptsächlich über Brüstungskanäle organisiert werden. Durch die Überarbeitung der gesamten Infrastruktur wird in die bestehende Gebäudesubstanz eingegriffen.

 

Das uns aus Bundesmitteln zugewiesene Budget i.H.v. 232.700,59 Euro wird voraussichtlich zu 2/3 für die Infrastruktur und zu 1/3 für Endgeräte zur Verfügung stehen.

 

Mit den Arbeiten soll im Sommer 2021 begonnen werden. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Gewerke rechtzeitig ausgeschrieben und beauftragt werden können.