Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Rückbau der Baumscheibe im NBG
Eulenschrei Haus-Nr. 28/30 und Wiederherstellung der Fläche mit
Pflastersteinen, wenn die Kosten vom Anwohner/Antragsteller vollständig
übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
X |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Auf Wunsch der Gemeinde Thür soll die Baumscheibe im NBG Eulenschrei im
Wendebereich vor der Haus-Nr. 28-30 (s. Anlage) zurückgebaut werden, da der
Standort im Hinblick auf die Zufahrten der angrenzenden Bebauung hinderlich
ist.
Die Bauverwaltung sollte prüfen, ob dies möglich ist bzw. welche
rechtlichen Voraus-setzungen für den Rückbau zu erfüllen sind.
Nach interner Prüfung ist diese Baumscheibe nicht Bestandteil des
gültigen Bebauungs-plans.
Demnach bedarf es für die Beseitigung lediglich der Zustimmung durch den Gemeinderat. Im Nachgang würde die Baumfällung vorab gegenüber der Kreisverwaltung noch angezeigt. Eine Zustimmung seitens der Kreisverwaltung ist hierbei nicht erforderlich. Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ist auch eine Beseitigung nach dem 01.03.2021 möglich, wenn keine Nester etc. vorhanden sind. Somit wäre eine Dokumentation (Fotos etc.), wenn die Fällung in Kürze stattfinden soll, zu empfehlen.