Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2021 für die Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.602.510 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.808.590 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 206.080 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 40.560 EUR), der reduzierten Personalaufwendungen, die gestiegenen Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude und Gebäudeeinrichtungen und die Unterhaltung der Straßen, die Verbandsgemeinde- und Kreisumlage und auf die Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,360456 v. H. für das Jahr 2021) im Haushaltsplan veranschlagt. Die Umlage wurde in der Verbandsgemeinderatsitzung am 09.12.2020 beschlossen.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand bzw. eine Entlastung i. H. v. rd. 15.180 EUR.

 

Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 17.921 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen der voraussichtliche Bedarf für Rechtsberatungen, die Anschaffung von Vermögensgegenständen unter einem Betrag von 1.000 EUR (netto) im Bereich des Kindergartens, der voraussichtliche Bedarf für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen einschließlich erforderlicher Gutachten für das geplante Neubaugebiet „Dornheck/Schweinsgraben“, die Sanierung eines Teilstückes in der Suhrstraße und der Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle im Haushaltsplan eingestellt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.461.710 EUR und Auszahlungen von 1.657.640 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 195.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 52.880 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2021 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind i. H. v. 487.800 EUR eingestellt. Insbesondere ist der Bedarf für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden an Straßen, der Restbedarf zum Bau der Halle für den Fuhrpark des Bauhofs, die Planungskosten zur Erschließung des Neubaugebietes, die Planungskosten zum Ausbau der Oberstraße (II. BA von „Hubertusstraße“ bis „In der Aspel“), der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße, der voraussichtliche Bedarf für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie der voraussichtliche Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau berücksichtigt.

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 122.450 EUR gegenüber.

 

Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 365.350 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. -195.930 EUR reicht nicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 52.880 EUR zu finanzieren. Der Ausgleich erfolgt über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 248.810 EUR.

 

Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2021 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 138.840 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzung vom November 2020 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2021 enthalten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 über den Haushaltsplan 2021 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2021 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.