Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2021 für die Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen
mit 1.602.510 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.808.590 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresfehlbetrag von 206.080 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 40.560 EUR), der reduzierten Personalaufwendungen, die
gestiegenen Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude und Gebäudeeinrichtungen
und die Unterhaltung der Straßen, die Verbandsgemeinde- und Kreisumlage und auf
die Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur
Umlagesenkung (1,360456 v. H. für das Jahr 2021) im Haushaltsplan veranschlagt.
Die Umlage wurde in der Verbandsgemeinderatsitzung am 09.12.2020 beschlossen.
Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand bzw. eine
Entlastung i. H. v. rd. 15.180 EUR.
Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v.
H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 17.921 EUR.
An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden
Unterhaltungsaufwendungen der voraussichtliche Bedarf für Rechtsberatungen, die
Anschaffung von Vermögensgegenständen unter einem Betrag von 1.000 EUR (netto)
im Bereich des Kindergartens, der voraussichtliche Bedarf für die
Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen einschließlich erforderlicher Gutachten
für das geplante Neubaugebiet „Dornheck/Schweinsgraben“, die Sanierung eines
Teilstückes in der Suhrstraße und der Gemeindeanteil an den Personal- und
Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle im Haushaltsplan eingestellt.
Im Finanzhaushalt
ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.461.710 EUR und
Auszahlungen von 1.657.640 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt
sich ein negativer Saldo von 195.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich
auf 52.880 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2021 keine positive Finanzspitze
ausgewiesen werden.
Investitionen sind i. H. v. 487.800 EUR
eingestellt. Insbesondere ist der Bedarf für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden an Straßen, der Restbedarf zum Bau der Halle für den Fuhrpark des
Bauhofs, die Planungskosten zur Erschließung des Neubaugebietes, die
Planungskosten zum Ausbau der Oberstraße (II. BA von „Hubertusstraße“ bis „In
der Aspel“), der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße,
der voraussichtliche Bedarf für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
sowie der voraussichtliche Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau
berücksichtigt.
Den Investitionsauszahlungen stehen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten
i. H. v. 122.450 EUR gegenüber.
Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v.
365.350 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe
gedeckt.
Der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. -195.930 EUR reicht nicht aus,
um die Tilgungsleistungen i. H. v. 52.880 EUR zu finanzieren. Der Ausgleich
erfolgt über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.
H. v. 248.810 EUR.
Die Ortsgemeinde Rieden erhält im
Haushaltsjahr 2021 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 138.840
EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die
Steuerschätzung vom November 2020 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der
Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
sind im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel
der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2021 enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 über
den Haushaltsplan 2021 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2021
zu beschließen.