Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach dem § 33 Abs. 2 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahr 2020 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Fa. St. Müller

Parkplatz Langenbahn

34.900,00

Fa. St. Müller

Pflanzung Bäume

1.538,16

 

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.