Sachverhalt:
Nach dem § 33 Abs. 2 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.
Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.
Im Jahr 2020 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:
Vertragspartner |
Vertragsgegenstand |
Vereinbarte Gegenleistung |
Fa. St. Müller |
Parkplatz Langenbahn |
34.900,00 |
Fa. St. Müller |
Pflanzung Bäume |
1.538,16 |
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.