Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018

 

Der Gemeinderat Thür beschließt

 

1.    den Jahresabschluss zum 31.12.2018 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen

2.    der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.734,37 EUR für die Erschließung des Gewerbegebietes 3. Bauabschnitt sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 65.590,00 EUR zuzustimmen

3.    die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 

 

 

  1. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2018 erteilt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Rainer Hilger

Jürgen Jakob

Lukas Ellerich

Jörg Lempertz

Den Vorsitz übernimmt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Herr Sven Uelmen.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Fehlbetrag von 43.799,90 EUR ab und verbessert sich damit um 105.350,10 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 149.150,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

·    Mehrerträge bei der Schlüsselzuweisung A, der Grund- und Gewerbesteuer, den     Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer sowie aus der Kirmesveranstaltung

·    Einsparungen bei den Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen für das Neubaugebiet „Am Sportplatz 2. BA“, „Zum Wingert II“ und Gewerbegebiet sowie bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude

 

Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 22.709,69 EUR aus, wovon

·    ein Überschuss von 30.329,40 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

·    ein Fehlbetrag von 290.413,72 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

·    ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 237.374,63 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 220.386,58 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2018 sah eine Kreditermächtigung i. H. v. 359.390,00 vor. Es wurde ein Kredit i. H. v. 293.800,00 EUR aufgenommen. Der verbleibende Betrag von 65.590,00 EUR wurde nach 2019 übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 mit insgesamt 11.734,37 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.725.848,73 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2018 in seiner Sitzung am 18.03.2021 geprüft und wird in seiner öffentlichen Sitzung über den nachstehenden Beschluss abstimmen:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2018 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen

3.    der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.734,37 EUR für die Erschließung des Gewerbegebietes 3. Bauabschnitt sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 65.590,00 EUR zuzustimmen

  1. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.“

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatsitzung über das Ergebnis informieren.