Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Der Gemeinderat Thür beschließt
1.
den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 festzustellen und das Ergebnis auf die neue
Rechnung vorzutragen
2. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.734,37 EUR für die Erschließung des Gewerbegebietes 3. Bauabschnitt sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 65.590,00 EUR zuzustimmen
3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im
Einzelnen geschehen ist
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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- Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2018 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Rainer Hilger
Jürgen Jakob
Lukas Ellerich
Jörg Lempertz
Den Vorsitz übernimmt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Herr Sven Uelmen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt
mit einem Fehlbetrag von 43.799,90 EUR ab und verbessert sich damit um
105.350,10 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
149.150,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
·
Mehrerträge
bei der Schlüsselzuweisung A, der Grund- und Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer
sowie aus der Kirmesveranstaltung
·
Einsparungen
bei den Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen für das
Neubaugebiet „Am Sportplatz 2. BA“, „Zum Wingert II“ und Gewerbegebiet sowie
bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 22.709,69 EUR aus, wovon
·
ein
Überschuss von 30.329,40 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
·
ein
Fehlbetrag von 290.413,72 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
·
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
237.374,63 EUR entstand.
Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 220.386,58 EUR.
Die Haushaltssatzung 2018 sah eine Kreditermächtigung i. H. v.
359.390,00 vor. Es wurde ein Kredit i. H. v. 293.800,00 EUR aufgenommen. Der
verbleibende Betrag von 65.590,00 EUR wurde nach 2019 übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 mit insgesamt
11.734,37 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 2.725.848,73 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat die Jahresrechnung 2018 in seiner Sitzung am 18.03.2021 geprüft und wird in seiner öffentlichen Sitzung über
den nachstehenden Beschluss abstimmen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- den Jahresabschluss der Gemeinde Thür
zum 31.12.2018 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der
Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
- dem Ortsbürgermeister, dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für
die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2018 zu erteilen
3.
der Übertragung
von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.734,37 EUR für die Erschließung des
Gewerbegebietes 3. Bauabschnitt sowie der Übertragung der Kreditermächtigung
mit 65.590,00 EUR zuzustimmen
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen
über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu
genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.“
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatsitzung über das Ergebnis informieren.