Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jürgen Jakob

Lukas Ellerich

 

Sachverhalt:

 

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahr 2020 wurden von der Verwaltung folgenden Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Ing.-Büro Dr. Siekmann

Planung Segb./ Kaiserplatz

19.871,88

 

 

Der Gemeinderat nimmt dies zu Kenntnis.