Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thür vom 05.09.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Hilger erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 30.12.2020 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i.H.v. 310.000 EUR
Darlehensgeber: Landesbank Baden-Württemberg
Laufzeit: bis 30.12.2030
Zinssatz: 0,350 % Tilgungssatz: 3,00 %
Auszahlungskurs: 100%