Sitzung: 24.03.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/112/2021
Beschluss:
a)
Der Verbandsgemeinderat spricht sich für die Einstellung von bis zu 2.0
Kita Sozialarbeiter/innen aus.
Die
Einstellung der Kita-Sozialarbeiter/innen soll bei der Verbandsgemeinde Mendig
erfolgen. Diese Stellen werden beim Teilbereich 2 „Familien, Schulen und
Soziales“ eingegliedert.
b)
Die Refinanzierung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte.
Zur Refinanzierung begrüßt der VG-Rat den Abschluss der beiliegenden
Vereinbarung mit den jeweiligen Kita-Trägern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Handlungsansatz Sozialraum-
und Lebensweltorientierung wurde in den letzten Jahren zum Leitgedanken für die
zukunftsfähige Entwicklung sozialer und bildungsbezogener Dienste. Kommunen, Träger und Institutionen in diesen
Bereichen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie sich im
sozialräumlichen Umfeld besser öffnen und vernetzen können und welche
strategischen Bedarfe und Interessen hierbei relevant werden. Damit
einhergehend entsteht die Aufgabe, den Sozialraum zu analysieren und darauf
abgestimmte Konzepte zu entwickeln und diese wirksam umzusetzen.
Daraufhin hat die Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz ein Finanzierungskonzept zur Mittelverwendung und Fachkonzept
„Sozialraum- und Lebensorientierung im Rahmen des Sozialraumbudgets“ erstellt
und am 18.11.2020 im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz
einstimmig beschlossen. Nach diesem Konzept werden die Mittel aus dem
Sozialraumbudget ausschließlich für eine Kita-Sozialarbeit eingesetzt.
Das erstellte Fachkonzept durch
den Landkreis Mayen-Koblenz ist in der Anlage beigefügt.
Am 27.11.2020 übersendete die
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz das Schreiben über die kindertagesstättengetreuen
Aufteilung des Sockelbetrages in Höhe von 2/3 des Sozialraumbudgets und des
sozialstrukturellen Mehrbedarfs in Höhe von 1/3 des Sozialraumbudgets. Der
Berechnung liegen die Platzzahlen der Betriebserlaubnisse zum Stand der Aufstellung
des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2020/2021 zugrunde. Daher sind die
ausgewiesenen Beträge vorläufig und dienen lediglich als Orientierungshilfe.
Bei dem kommunalen Kindergarten Thür haben wir nach der neuen Betriebserlaubnis
ab dem 01.09.2020 insgesamt 90 Plätze. Diese Erhöhung ist noch nicht bei der
vorläufigen Berechnung berücksichtigt.
Nach Abschluss der derzeit
stattfindenden Ortstermine zur Ermittlung der Grundlagen zur Erteilung der
Betriebserlaubnisse zum 01.07.2021, die im Laufe des 1. Quartals 2021
abgeschlossen werden, erhalten wir die endgültige Berechnung.
Weiterhin ist zu beachten, dass
sich in der nachfolgenden Aufstellung auch die Teilbeträge für die
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft enthalten sind.
Einrichtung |
Anzahl
Kinder gesamt lt. bestehender Betriebserlaubnis |
Sockelbetrag 249,64 EURO |
Mehrbetrag 342,71 EURO |
Bell |
50 |
12.481,87 |
|
St. Genovefa |
130 |
32.452,86 |
|
St. Nikolaus |
160 |
39.941,98 |
|
Zauberwald |
100 |
24.964,00 |
|
Hort |
0 |
0 |
|
Waldorf-Kita |
30 |
7.489,12 |
|
Rieden |
45 |
11.233,68 |
|
Thür |
65 (90) |
16.226,43 (22.467,60) |
|
Volkesfeld |
25 |
6.240,93 |
8.567,68 |
gesamt: |
605 |
151.030,61 |
8.567,68 |
gesamt ohne freie Träger |
415 (440) |
103.599,51 (109.840,68) |
8.567,68 |
In der
Bürgermeisterdienstbesprechung am 03.02.2021 sprachen sich die Kita-Träger
dafür aus, dass die Finanzierung der Kita-Sozialarbeit ohne die freien Träger
erfolgen soll und beschlossen einstimmig, die Einstellung von 2 Kita-
Sozialarbeiter/innen.
Kostenaufstellung
für eine Kita-Sozialarbeiter/in
1 Vollzeitkraft, Einstufung, 11 b (Stufe 3) – Jahreseinkommen
= 60.700,00 Euro.
Ohne die
Mittel für die freien Träger und dem zusätzlichen Betrag für den kommunalen
Kindergarten Thür mit 90 Plätzen würden allen kommunalen Kindertagesstätten aus
dem Bereich der VG insgesamt 118.408,36
Euro (109.840,68 € + 8.567,68 €) zur Verfügung stehen. Das wären
aufgerundet 2,0 Stellen für die Kita-Sozialarbeit.