Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

a)      Der Verbandsgemeinderat spricht sich für die Einstellung von bis zu 2.0 Kita Sozialarbeiter/innen aus.

Die Einstellung der Kita-Sozialarbeiter/innen soll bei der Verbandsgemeinde Mendig erfolgen. Diese Stellen werden beim Teilbereich 2 „Familien, Schulen und Soziales“ eingegliedert.

 

b)      Die Refinanzierung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte. Zur Refinanzierung begrüßt der VG-Rat den Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit den jeweiligen Kita-Trägern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Handlungsansatz Sozialraum- und Lebensweltorientierung wurde in den letzten Jahren zum Leitgedanken für die zukunftsfähige Entwicklung sozialer und bildungsbezogener Dienste.  Kommunen, Träger und Institutionen in diesen Bereichen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie sich im sozialräumlichen Umfeld besser öffnen und vernetzen können und welche strategischen Bedarfe und Interessen hierbei relevant werden. Damit einhergehend entsteht die Aufgabe, den Sozialraum zu analysieren und darauf abgestimmte Konzepte zu entwickeln und diese wirksam umzusetzen.

 

Daraufhin hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ein Finanzierungskonzept zur Mittelverwendung und Fachkonzept „Sozialraum- und Lebensorientierung im Rahmen des Sozialraumbudgets“ erstellt und am 18.11.2020 im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz einstimmig beschlossen. Nach diesem Konzept werden die Mittel aus dem Sozialraumbudget ausschließlich für eine Kita-Sozialarbeit eingesetzt.

 

Das erstellte Fachkonzept durch den Landkreis Mayen-Koblenz ist in der Anlage beigefügt.

 

Am 27.11.2020 übersendete die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz das Schreiben über die kindertagesstättengetreuen Aufteilung des Sockelbetrages in Höhe von 2/3 des Sozialraumbudgets und des sozialstrukturellen Mehrbedarfs in Höhe von 1/3 des Sozialraumbudgets. Der Berechnung liegen die Platzzahlen der Betriebserlaubnisse zum Stand der Aufstellung des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2020/2021 zugrunde. Daher sind die ausgewiesenen Beträge vorläufig und dienen lediglich als Orientierungshilfe. Bei dem kommunalen Kindergarten Thür haben wir nach der neuen Betriebserlaubnis ab dem 01.09.2020 insgesamt 90 Plätze. Diese Erhöhung ist noch nicht bei der vorläufigen Berechnung berücksichtigt.

 

Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Ortstermine zur Ermittlung der Grundlagen zur Erteilung der Betriebserlaubnisse zum 01.07.2021, die im Laufe des 1. Quartals 2021 abgeschlossen werden, erhalten wir die endgültige Berechnung.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass sich in der nachfolgenden Aufstellung auch die Teilbeträge für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft enthalten sind. 

 

Einrichtung

Anzahl Kinder gesamt lt. bestehender

Betriebserlaubnis

Sockelbetrag

249,64

EURO

Mehrbetrag

342,71

EURO

Bell

50

12.481,87

 

St. Genovefa

130

32.452,86

 

St. Nikolaus

160

39.941,98

 

Zauberwald

100

24.964,00

 

Hort

0

0

 

Waldorf-Kita

30

  7.489,12

 

Rieden

45

11.233,68

 

Thür

65

(90)

16.226,43

(22.467,60)

 

Volkesfeld

25

  6.240,93

8.567,68

gesamt:

605

151.030,61

8.567,68

gesamt ohne freie Träger

415

(440)

103.599,51

(109.840,68)

8.567,68

 

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 03.02.2021 sprachen sich die Kita-Träger dafür aus, dass die Finanzierung der Kita-Sozialarbeit ohne die freien Träger erfolgen soll und beschlossen einstimmig, die Einstellung von 2 Kita- Sozialarbeiter/innen.

 

Kostenaufstellung für eine Kita-Sozialarbeiter/in

1 Vollzeitkraft, Einstufung, 11 b (Stufe 3) – Jahreseinkommen = 60.700,00 Euro.

Ohne die Mittel für die freien Träger und dem zusätzlichen Betrag für den kommunalen Kindergarten Thür mit 90 Plätzen würden allen kommunalen Kindertagesstätten aus dem Bereich der VG insgesamt 118.408,36 Euro (109.840,68 € + 8.567,68 €) zur Verfügung stehen. Das wären aufgerundet 2,0 Stellen für die Kita-Sozialarbeit.