Beschluss:
Der Ortsgemeinderat
beteiligt sich nicht am Projekt Dorfauto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat mit seinen Kommunen und Städten im Jahr
2015 ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellen lassen.
Die statistischen Erhebungen im Rahmen dieses Konzeptes ergaben für das
Jahr 2014 ca. 330.000 Tonnen an klimaschädlichen CO2 Emissionen
alleine durch den PKW-Verkehr im Landkreis Mayen-Koblenz.
Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind im Landkreis bisher nur wenig
verbreitet:
Mit Stand 29.10.2020 waren im Landkreis insgesamt 195.237 Fahrzeuge gemeldet,
davon sind 622 (ca. 0,3%) rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Der Kreissauschuss des Landkreises hat hierzu nun am 07.12.2020 die
Einführung von Elektro-Dorfautos beschlossen.
Hierzu werden nun vom Landkreis zehn Elektroautos für eine Leasingdauer von jeweils 36 Monaten beschafft und interessierten Ortsgemeinden und Stadtteilen im Landkreis Mayen-Koblenz zur Erprobung des Carsharings im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt.
Dabei ist für jede der sieben Verbandsgemeinden und drei Städte jeweils ein Elektroauto vorgesehen.
(Sollte eine Verbandsgemeinde und die zugehörigen Ortsgemeinden an der Einführung des Elektro-Dorfautoprojektes nicht partizipieren wollen, werden die freigewordenen Kontingente den übrigen Gebietskörperschaften im Landkreis zur Verfügung gestellt.)
Die Elektro-Dorfautos sollen vornehmlich von Bürgerinnen und Bürgern der teilnehmenden Ortsgemeinden / Stadtteile genutzt werden. Eine Nutzung für touristische Zwecke ist mit der Kreisverwaltung im Einzelfall abzustimmen.
Die Elektroautos werden mit einem praxistauglichen Carsharing-Betriebssystem ausgestattet. Zudem stellt der Landkreis Mayen-Koblenz kostenlos ein Registrierungs- und Buchungssystem zur Verfügung.
Der Beginn des Projektes ist für Mitte bis Ende 2021 vorgesehen. Der Starttermin ist jedoch von der Lieferzeit der Leasing-Fahrzeuge abhängig.
Ziele des Konzeptes
Ziel des Elektro-Dorfauto-Konzeptes ist es, den Klimaschutz im Verkehrssektor vorbildhaft voranzutreiben. Für die Bürger sowie die teilnehmenden Ortsgemeinden bieten sich konkret folgende Vorteile:
·
Verbesserung
der Mobilität vor Ort
·
Schaffung
der Möglichkeit, die bereits heute gegebene Alltagsfähigkeit der
Elektromobilität wortwörtlich zu „erfahren“.
·
Beitrag
zur Verringerung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor sowie
Verringerung der Lärm- und Geräuschemissionen
·
Ergänzung
des ÖPNV-Angebotes.
·
Verstärkung
der Öffentlichkeitsarbeit für elektrisch betriebene PKW.
Die Grundlagen bzw.
Eckdaten des Aufrufs des Landkreises vom 22.01. 2021 für eine Bewerbung für das
Projekt DORFAUTO sehen von Seiten des Landkreises wie folgt aus:
- Es ist vorgesehen, dass die Elektroautos innerhalb der jeweiligen Verbandsgemeinde wechseln.
- Die Leasingkosten der Elektroautos für das 1. und 2. Jahr übernimmt der Landkreis Mayen-Koblenz. Die Verbandsgemeinde Mendig hat beschlossen, die Leasingrate für das 3. Jahr zu übernehmen.
- Die Elektroautos sollen den Bürgern über die gesamte Projektlaufzeit durch die teilnehmenden Ortsgemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Die Elektroautos sind einem, von der Ortsgemeinde festgelegten Standort mit einer Lademöglichkeit zugeordnet.
- Die Ladeinfrastruktur sowie die anfallenden Stromkosten für das Laden der Elektrofahrzeuge an diesen Standorten übernimmt die Ortsgemeinde.
- Die Betreuung der Elektroautos erfolgt durch einen „Kümmerer“ aus der Ortsgemeinde.
- Beteiligen sich mehr als eine Kommune in der VG, wird das Fahrzeug jeder teilnehmenden Kommune nacheinander zur Verfügung gestellt.
Mit Ende des 2. Projektjahres soll über einen dauerhaften Betrieb von Elektro-Dorfautos durch den Landkreis, nach Auslaufen des Leasingvertrages, entschieden werden.
Funktionsweise des
Carsharings
·
Alle
interessierten Bürger müssen sich einmalig registrieren lassen. Dies erfolgt im
ersten Schritt über ein Online-Portal. Nach Bestätigung der Registrierung sind
gegenüber dem zuständigen Kümmerer unter Vorlage des gültigen Führerscheins und
Personalausweises die Nutzungsbedingungen zu unterschreiben. Diese werden
anschließend an den zuständigen Betreiber des Registrierungs- und
Buchungsmanagements weitergeleitet. Von dort erhält der Nutzer eine Nachricht,
dass die Registrierung abgeschlossen ist und die Fahrzeugbuchungen zukünftig
möglich sind.
·
Die
Nutzungsbedingungen regeln unter anderem das Haftungsrisiko zwischen den
Fahrzeugnutzern und der Kreisverwaltung als Fahrzeughalter. Für Schäden an den
Fahrzeugen haftet der Nutzer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500
EUR.
·
Die
Buchung der Elektroautos erfolgt online mittels einer praxiserprobten
Buchungssoftware.
·
Die
Freigabe der Elektroautos für die Nutzer erfolgt automatisch zu den gebuchten
Zeiten. Mittels einer ausgegebenen Schlüsselkarte (vergleichbar einer EC-Karte)
oder einem Chip (wird einmalig in den Personalausweis geklebt) können die
Fahrzeuge geöffnet und aktiviert werden.
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Die
Elektroautos stehen an den ausgewählten Standorten zu den gebuchten Zeiten
bereit und sind dort auch wieder ordnungsgemäß und in einem sauberen Zustand
abzustellen und an die Ladestation anzuschließen.
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Die
Ausleihdauer ist auf 48 Stunden begrenzt.
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Die
Fahrtstrecke ist innerhalb des Buchungszeitraums auf 400 km begrenzt.
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Das
Laden des Elektroautos an anderen Ladestationen, als an dem ausgewählten
Standort in der Ortsgemeinde auf Kosten des Nutzers.
Leistungen der Ortsgemeinde
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Bereitstellung
eines zentral gelegenen Standortes für ein Elektroauto.
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Beschilderung
des Standortes.
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Installation
eines Ladeanschlusses an einem zentral gelegenen Standort. Und ggfs. Betrieb
der Ladeinfrastruktur vorzugsweise mittels Strom aus einer eigenen EEG-Anlage
oder zertifiziertem Ökostrom.
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Benennung
eines Ansprechpartners „Kümmerer“ sowie eines Vertreters (m/w/d), der sich um
die Sauberkeit der Elektroautos kümmert und die Nutzerregistrierung durchführt.
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Bewerbung
und Erläuterung des Projektes auf der Homepage der Ortsgemeinde.
Die Bewerbung der Ortsgemeinde wird über die Stelle Kommunaler Klimaschutz bei
der Verbandsgemeinde koordiniert. Stichtag für die Abgabe der
Interessensbekundung ist der 15. März 2021 unter klima@mendig.de.
Der entsprechende Bewerbungsbogen wird dann bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bis zum 31. März 2021 eingereicht.