Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Gemäß §
40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Als
neues Ausschussmitglied Frau Sandra Zepp in den Haupt- und Finanzausschuss des
Gemeinderats Bell zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3.
Als
neues stellvertretendes Ausschussmitglied Herrn Stefan Müller in den Haupt- und
Finanzausschuss des Gemeinderats Bell zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.02.2021 teilt Herr Christian Endres mit, dass er
aufgrund eines Umzugs aus der Verbandsgemeinde das Mandat im Haupt- und
Finanzausschuss des Gemeinderats Bell ab sofort niederlegt.
Herr Endres wurde in der Sitzung des Gemeinderats Bell vom 09.09.2019 als
sonstiger wählbarer Bürger nach dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion als Mitglied
in den o.g. Ausschuss gewählt, sodass der Vorschlag für die Besetzung des
Nachfolgers von der CDU-Fraktion erfolgt. Da es sich bei dem vorliegenden Ausschuss
um einen gemischten Ausschuss handelt, muss gewährleistet sein, dass ein
Ratsmitglied nur von einem Ratsmitglied und ein sonstiger wählbarer Bürger nur
von einem solchen Vertreten werden kann (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO.)
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Ausschussmitglieder |
Partei |
Vertreter |
Partei |
Manfred Schäfer
(NR) |
FWG Zepp |
Klaus Morsch (NR) |
FWG Zepp |
Volker Bohlen
(NR) |
FWG Zepp |
Udo Ziesemer (NR) |
FWG Zepp |
Dirk Zavelberg
(RM) |
FWG Zepp |
Bernd Heuft (RM) |
FWG Zepp |
Erich Schlich
(RM) |
CDU |
Michael
Ullenbruch (RM) |
CDU |
Christian
Endres (NR) |
CDU |
Sandra Zepp (NR) |
CDU |
Carsten Daub (RM) |
SPD |
Evelyn Wiesner
(RM) |
SPD |
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch
Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung
beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates
erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch offene Abstimmung.