Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.       Gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Als neues Ausschussmitglied Frau Sandra Zepp in den Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderats Bell zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3.       Als neues stellvertretendes Ausschussmitglied Herrn Stefan Müller in den Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderats Bell zu wählen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.02.2021 teilt Herr Christian Endres mit, dass er aufgrund eines Umzugs aus der Verbandsgemeinde das Mandat im Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderats Bell ab sofort niederlegt.

 

Herr Endres wurde in der Sitzung des Gemeinderats Bell vom 09.09.2019 als sonstiger wählbarer Bürger nach dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion als Mitglied in den o.g. Ausschuss gewählt, sodass der Vorschlag für die Besetzung des Nachfolgers von der CDU-Fraktion erfolgt. Da es sich bei dem vorliegenden Ausschuss um einen gemischten Ausschuss handelt, muss gewährleistet sein, dass ein Ratsmitglied nur von einem Ratsmitglied und ein sonstiger wählbarer Bürger nur von einem solchen Vertreten werden kann (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO.)

 

Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Manfred Schäfer (NR)

FWG Zepp

Klaus Morsch (NR)

FWG Zepp

Volker Bohlen (NR)

FWG Zepp

Udo Ziesemer (NR)

FWG Zepp

Dirk Zavelberg (RM)

FWG Zepp

Bernd Heuft (RM)

FWG Zepp

Erich Schlich (RM)

CDU

Michael Ullenbruch (RM)

CDU

Christian Endres (NR)

CDU

Sandra Zepp (NR)

CDU

Carsten Daub (RM)

SPD

Evelyn Wiesner (RM)

SPD

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch offene Abstimmung.