Beschluss:
Zur Alternative 1):
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen,
dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder
seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die
Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 17.02.2021. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 18.02.2021, 8.00 Uhr und endet am 03.03.2021,
16.00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die
Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.