Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2021 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.602.510 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.808.590 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 206.080 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 40.560 EUR), der reduzierten Personalaufwendungen, die gestiegenen Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude- und Gebäudeeinrichtungen und die Unterhaltung der Straßen, die erhöhte Verbandsgemeinde- und Kreisumlage und den Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,360456 v. H. für das Jahr 2021) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 09.12.2020 gefasst. Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand bzw. eine Entlastung von rd. 15.180 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen Mittel für Rechtsberatungen, für die Anschaffung von Vermögensgegenständen unter einem Betrag von 1.000 EUR (netto) im Bereich des Kindergartens, für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, für die Sanierung eines Teilstücks der Suhrstraße sowie der Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle (aufgrund Sanierung der Heizungsanlage) veranschlagt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.461.710 EUR und Auszahlungen von 1.657.640 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 195.930 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 52.880 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2021 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 487.800 EUR eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden an Straßen, die Restkosten zum Bau der Halle des Bauhofes inkl. der Herstellung von Materialboxen, die Planungskosten zur Erweiterung des Kindergartens, die Notargebühren für den Abschluss von Optionsverträgen sowie Planungskosten im geplanten Neubaugebiet „Dornheck“, den Planungskosten für den Neubau der Oberstraße, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße.

 

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 122.450 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt ein investiver Fehlbetrag von 365.350 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 195.930 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 52.880 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 248.810 EUR ausgeglichen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.