Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister den Auftrag für den Neubau
der Straßenbeleuchtung an der K 55 an das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
4 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Derzeit wird die Kreisstraße K 55 zwischen Mendig und Thür grundlegend
seitens der LBM-Cochem erneuert. Die alte Fahrbahn soll hierbei zukünftig als
Fuß- und Radweg genutzt werden. Im Zuge des Neubaus sollen 6 Straßenleuchten
entlang des Fußweges bis zur Gemarkungsgrenze errichtet werden. Diese Leistung
war ursprünglich nicht vorgesehen, da sich der Weg außerhalb der Ortslage
befindet.
Um eine durchgehende Beleuchtung des Weges sicherzustellen, hat die
Gemeinde Thür die Errichtung der übrigen Leuchten bis zum Ortseingang Thür
zugesagt.
Seitens der Ortsgemeinde Thür sind bereits Kofferleuchten des Typs V3630
(s. Foto) der Fa. Vulkan/Hess, vorgesehen. Es ist daher sinnvoll im Bereich der
Stadt Mendig den gleichen Leuchtentyp zu verwenden, um somit eine homogene
Ausleuchtung zu gewährleisten.
V 3630
Von der Einmündung der Edith-Falk-Straße bis zum Hochkreuz sind insgesamt
6 Kofferleuchten als Mastaufsatzleuchten vorgesehen. Diese Leuchten werden an
der letzten Straßenleuchte der zuvor genannten Einmündung angeschlossen. Da die
Straßenleuchten für die Gemeinde Thür an der Kreuzung Lindenweg angeschlossen
werden, ist auch eine Trennung hinsichtlich der Stromkosten sichergestellt.
Aufgrund des Baufortschrittes der Straßenbauarbeiten soll kurzfristig die
Ausschreibung zur Lieferung und Montage der Straßenleuchten seitens der
Bauabteilung vorgenommen werden.
Die Kostenschätzung für die Lieferung und Errichtung der Straßenleuchten
und den erforderlichen Tiefbauarbeiten belaufen sich auf rd. 15.000,- € brutto.
Der Hauptausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 12.01.2021 für
den Neubau der Leuchten und die Einstellung der o.g. Kosten in den Haushalt
ausgesprochen.
Um eine zeitnahe Realisierung, auch im Hinblick auf die Lieferzeiten
sicherzustellen, wird empfohlen, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die
wirtschaftlichsten Angebote zu beauftragen.