Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 27.08.2019 ist in § 5 Nr. 4 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 23.12.2020 zu nachstehenden Konditionen:

 

 

Neuaufnahme i. H. v. 1.288.000 EUR

 

Darlehensgeber: Bayern LB

Laufzeit: bis 30.12.2040

Zinssatz: 0,390 %             Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%