Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
4 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:
- reduzierte Erträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (202.360 EUR), den Eintrittsgeldern (104.400 EUR), der Gewerbesteuer (350.000 EUR) und den Konzessionsabgaben (40.000 EUR),
- höhere Erträge bei dem Familienleistungsausgleich (22.980 EUR), der Schlüsselzuweisung B 2 (21.420 EUR), der Schuldendiensthilfe der ISB-Bank (457.170 EUR), den Mieten und Nebenkosten (66.290 EUR; u. a. durch den Einzug der Bewohner der Sozialwohnungen) und der Grundsteuer B (40.000 EUR),
- erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 183.900 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.436.270 EUR), für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes (40.000 EUR) und den Verlust von Sachanlagen (232.860 EUR, u. a. Straßen sowie Anwesen Teichwiese 2/Hauptstraße 22),
- höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen über saldiert 183.610 EUR, ergeben insgesamt Belastung von 7.917.100 EUR.
Die Nettobelastung bei den
Abschreibungen/Auflösungen beträgt 476.560 EUR.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 21.783.660 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 98.980 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 7.062.660 EUR berücksichtigt u. a. für den Bau der
Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau
der Straße „Teichwiese“ und eines Teilstückes der Thürer Straße, die Kosten für
den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil der Stadt am Ausbau der K 55 am
Hochkreuz, die Kosten für die Anlegung von Parkplätzen in der Heidenstockstraße
14, Kosten für die Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes, für die Sanierung des
Kunstrasenplatzes, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und
Kindergarten St. Genovefa, Abbruchkosten für das
Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines
P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten
oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.938.880 EUR über die Aufnahme eines
Investitionskredits von 2.123.780.
Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2021 betragen insgesamt 774.050 EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2021 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 13,03 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 329.740 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2020 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September
2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die
Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im
Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan
ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.
Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2021 samt Stellenplan erfolgte in der
Sitzung des Hauptausschusses am 12.01.2021. Die dort beschlossenen Änderungen
wurden in den nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.
Ergänzend sind die in einer Besprechung zw. dem Stadtbürgermeister,
seinen Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden am 18.01.2021 beschlossenen
Änderungen im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Über das Ergebnis der erfolgten Auslage des Haushaltsplanes zur
Einreichung von Einwohnvervorschlägen wurden die Stadtratsmitglieder im
vorherigen Tagesordnungspunkt informiert.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.