Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

20

Ablehnung

4

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 14.845.990 EUR und bei den Aufwendungen mit 15.900.810 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.054.820 EUR (Vorjahr -172.190 EUR).

 

Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:

  • reduzierte Erträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (202.360 EUR), den Eintrittsgeldern (104.400 EUR), der Gewerbesteuer (350.000 EUR) und den Konzessionsabgaben (40.000 EUR),
  • höhere Erträge bei dem Familienleistungsausgleich (22.980 EUR), der Schlüsselzuweisung B 2 (21.420 EUR), der Schuldendiensthilfe der ISB-Bank (457.170 EUR), den Mieten und Nebenkosten (66.290 EUR; u. a. durch den Einzug der Bewohner der Sozialwohnungen) und der Grundsteuer B (40.000 EUR), 
  • erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 183.900 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.436.270 EUR), für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes (40.000 EUR) und den Verlust von Sachanlagen (232.860 EUR, u. a. Straßen sowie Anwesen Teichwiese 2/Hauptstraße 22),
  • höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen über saldiert 183.610 EUR, ergeben insgesamt Belastung von 7.917.100 EUR.

 

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 476.560 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 21.783.660 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 98.980 EUR.

 

Investitionen wurden in Gesamthöhe von 7.062.660 EUR berücksichtigt u. a. für den Bau der Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ und eines Teilstückes der Thürer Straße, die Kosten für den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für die Anlegung von Parkplätzen in der Heidenstockstraße 14, Kosten für die Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes, für die Sanierung des Kunstrasenplatzes, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa, Abbruchkosten für das Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.938.880 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 2.123.780. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2021 betragen insgesamt 774.050 EUR.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2021 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 13,03 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 329.740 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2020 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.

 

Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2021 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.01.2021. Die dort beschlossenen Änderungen wurden in den nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.

Ergänzend sind die in einer Besprechung zw. dem Stadtbürgermeister, seinen Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden am 18.01.2021 beschlossenen Änderungen im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.

 

Über das Ergebnis der erfolgten Auslage des Haushaltsplanes zur Einreichung von Einwohnvervorschlägen wurden die Stadtratsmitglieder im vorherigen Tagesordnungspunkt informiert.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.