Beschluss:

 

1.            Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Landesplanung vom 18.11.2020

 

Inhalt der Stellungnahme

 

 

 

(ZITATANFANG)

 

(ZITATENDE)

 

 

Zur Erweiterung des Gewerbegebietes:

Die Erweiterung des Gewerbegebietes ist nicht Bestandteil der 4. Änderungsplanung. Diese wird in einem getrennten Verfahren, unter der Bezeichnung “5. Änderung und 2. Erweiterung” geführt.

 

Zum Ausschluss von Betriebswohnungen:

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Die Eingabe zur Erweiterung des Gewerbegebietes betrifft das Verfahren zur “5. Änderung und 2. Erweiterung” und ist für dieses Verfahren nicht einschlägig. Die Eingabe wird insoweit zurückgewiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Gesamtbeschluss:

 

A)   Der Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf den gefassten Einzelbeschluss der Bestandteil der Niederschrift wird.

 

B)   Des Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Gewerbepark an der A 61 / B 262“, 4. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse.

Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse beschlossen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtratssitzung am 29.09.2020 gefasst.

 

In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten und das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgten am 14.10.2020 im Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom 22.10.2020 bis einschl. 23.11.2020 statt.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.10.2020 und hat im gleichen Zeitraum stattgefunden.

Hier sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die in der heutigen Sitzung beraten werden.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben als Stellungnahme ab, keine Anregungen bzw. Bedenken zu äußern oder von der Planung nicht berührt zu sein. Die Behörden ohne Datum äußerten sich nicht.

 

·             Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bauleitplanung

·             Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Straßenverkehr vom 12.11.2020

·             Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG vom 17.11.2020

 

Die Behandlung der übrigen Stellungnahmen erfolgt im weiteren Verlauf der Sitzungsunterlage.

 

Weiterhin ist der Bebauungsplanentwurf (Satzungstext und Begründung) dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der vorliegende Entwurf kann unter Einarbeitung der Ergebnisse aus der Würdigung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen werden.