Beschluss:
1.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
Landesplanung vom 18.11.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Zur Erweiterung des Gewerbegebietes:
Die Erweiterung des
Gewerbegebietes ist nicht Bestandteil der 4. Änderungsplanung. Diese wird in
einem getrennten Verfahren, unter der Bezeichnung “5. Änderung und 2.
Erweiterung” geführt.
Zum Ausschluss von Betriebswohnungen:
Hiergegen werden
keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Eingabe zur
Erweiterung des Gewerbegebietes betrifft das Verfahren zur “5. Änderung und 2.
Erweiterung” und ist für dieses Verfahren nicht einschlägig. Die Eingabe wird insoweit
zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Gesamtbeschluss:
A) Der Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den
Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB unter Verweis auf den gefassten Einzelbeschluss der Bestandteil der
Niederschrift wird.
B) Des Weiteren beschließt der Stadtrat den
vorliegenden Bebauungsplan „Gewerbepark an der A 61 / B 262“, 4. Änderung als
Satzung gem. § 10 BauGB unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse.
Weiterhin wird die als Anlage beigefügte
Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der
Einzelbeschlüsse beschlossen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den
Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde in der Stadtratssitzung am 29.09.2020 gefasst.
In
dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB zu verzichten und das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie das
Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses sowie die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgten am
14.10.2020 im Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom
22.10.2020 bis einschl. 23.11.2020 statt.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.10.2020 und hat im gleichen Zeitraum stattgefunden.
Hier sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die in der heutigen Sitzung beraten werden.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher
Belange gaben als Stellungnahme
ab, keine Anregungen bzw. Bedenken
zu äußern oder von der Planung nicht berührt zu sein. Die Behörden
ohne Datum äußerten sich nicht.
·
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Bauleitplanung
·
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Straßenverkehr vom 12.11.2020
·
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG vom
17.11.2020
Die Behandlung der übrigen
Stellungnahmen erfolgt im weiteren Verlauf der Sitzungsunterlage.
Weiterhin ist der
Bebauungsplanentwurf (Satzungstext und Begründung) dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt.
Der vorliegende Entwurf kann
unter Einarbeitung der Ergebnisse aus der Würdigung als Satzung gem. § 10 BauGB
beschlossen werden.