Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2021 mit den Ergänzungen Beleuchtung an der K 55 zwischen Mendig und Thür, Aufstelleinrichtung Kirmes-/ Maibaum, priorisieren Treppenlift im Haus Lindenbaum und den noch zu  Ergänzungen Punkten aus den Fraktionen CDU und Bündnis90 / Die Grünen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2021 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

3

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 14.870.050 EUR und bei den Aufwendungen mit 15.885.810 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.015.760 EUR (Vorjahr -172.190 EUR).

 

Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:

  • reduzierte Erträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (202.360 EUR), den Eintrittsgeldern (104.400 EUR), der Gewerbesteuer (350.000 EUR) und den Konzessionsabgaben (40.000 EUR),
  • höhere Erträge bei dem Familienleistungsausgleich (22.980 EUR), der Schlüsselzuweisung B 2 (21.420 EUR), durch die Zahlung einer Nachhaltigkeitsprämie Wald (24.060 EUR), der Schuldendiensthilfe der ISB-Bank (457.170 EUR), den Mieten und Nebenkosten (66.290 EUR; u. a. durch den Einzug der Bewohner der Sozialwohnungen) und der Grundsteuer B (40.000 EUR), 
  • erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 185.400 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.436.270 EUR), für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes (40.000 EUR) und den Verlust von Sachanlagen (232.860 EUR, u. a. Straßen sowie Anwesen Teichwiese 2/Hauptstraße 22),
  • höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen (220.500 EUR); demgegenüber steht eine Reduzierung der Gewerbesteuerumlage (33.100 EUR – aufgrund der Reduzierung der Gewerbesteuererträge von 3,15 Mio. EUR auf 2,80 Mio. EUR).

 

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 476.560 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 21.542.660 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 138.040 EUR.

 

Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.836.660 EUR berücksichtigt u.a. für den Bau der Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau der Straße „Teichwiese“ und eines Teilstückes der Thürer Straße, die Kosten für den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für die Anlegung von Parkplätzen in der Heidenstockstraße, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa, Abbruchkosten für das Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.711.880 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 2.124.780. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2021 betragen insgesamt 774.050 EUR.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2021 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 13,03 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 329.740 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2020 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.