Beschluss:

A)   Der Gemeinderat Thür nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

B)   Des Weiteren beschließt der Gemeinderat mit diesem die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jürgen Jakob

Lukas Ellerich

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2018 gefasst.

 

In der Sitzung am 04.06.2020 hat der Gemeinderat bereits einen Entwurf zum Bebauungsplan angenommen und die Einleitung des Offenlageverfahrens beschlossen. Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass in verschiedenen Punkten Änderungsbedarf bei dem beschlossenen Bebauungsplanentwurf bestand. Aufgrund dessen wurden verschiedene Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.

 

Der nunmehr geänderte Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planurkunde und den textlichen Festsetzungen sind dieser Vorlage beigefügt. Weiterhin sind die Begründung, das Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 Abs. 1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung LUVPG und Anlagen 1 und 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Abschätzung des Verkehrsaufkommens, der Fachbeitrag Artenschutz sowie die schalltechnische Untersuchung beigefügt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf anzunehmen und mit diesem das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.