Beschluss:
A) Der Gemeinderat Thür nimmt den vorliegenden Entwurf
des Bebauungsplanes an.
B) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat mit diesem die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jürgen Jakob
Lukas Ellerich
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde
bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2018 gefasst.
In der Sitzung am 04.06.2020
hat der Gemeinderat bereits einen Entwurf zum Bebauungsplan angenommen und die
Einleitung des Offenlageverfahrens beschlossen. Im Nachgang der Sitzung wurde
festgestellt, dass in verschiedenen Punkten Änderungsbedarf bei dem
beschlossenen Bebauungsplanentwurf bestand. Aufgrund dessen wurden verschiedene
Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.
Der nunmehr geänderte
Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planurkunde und den textlichen
Festsetzungen sind dieser Vorlage beigefügt. Weiterhin sind die Begründung, das
Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 Abs. 1
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung LUVPG und Anlagen 1 und 2
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Abschätzung des
Verkehrsaufkommens, der Fachbeitrag Artenschutz sowie die schalltechnische
Untersuchung beigefügt
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf
anzunehmen und mit diesem das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.