Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2021/2022.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen der Haushaltspläne 2021 und 2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2021 und 2022 wurde vom Forstamt
Ahrweiler in Abstimmung mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2022 |
2021 |
2020 |
2019 |
|
Ansatz |
Ansatz |
Ansatz |
vorl. Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
10.860,00 |
10.860,00 |
6.230,00 |
9.369,43 |
Aufwand |
14.750,00 |
14.700,00 |
8.660,00 |
14.189,30 |
Fehlbetrag |
-3.890,00 |
-3.840,00 |
-2.430,00 |
-4.819,87 |
Die Fehlbeträge für die Jahre 2021 und 2022 sind um 1.410,00 EUR bzw.
1.460,00 EUR höher als im Vorjahr.
Die Differenz ist
hauptsächlich aufgrund:
a) Mehrerträgen bei
den Holzverkäufen (4.330,00 EUR) und
b) Mehraufwendungen
bei den Lohnerstattungen im Bereich der Forstwirtschaft (4.760,00 EUR) und des
Unternehmereinsatzes in der Forstwirtschaft (810,00 EUR)
entstanden.
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2021 und 2022.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.