Sitzung: 25.02.2021 Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss Bell
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 008/071/2020
Der Bau-, Friedhofs-
und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Planers zur Kenntnis.
Über die folgenden
Punkte sollen sich die Ausschussmitglieder bis zur nächsten Sitzung Gedanken
machen:
-
Wieviel Wohnungen sollen pro
Haus möglich sein? Vom Planer waren max. 2 vorgeschlagen.
-
Sollen Garagen auch
außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche zulässig sein?
-
Sollen Schottergärten in den
Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden?
-
Wie soll die Einfriedung der
Grundstücke aussehen bzw. die Einfriedungshöhe festgelegt werden?
o
Im Bereich der
Grundstücksseite des Eingangs nur ein Meter?
o
Im Bereich der
Grundstücksseite des Eingangs evtl. nur Hecken und keine Mauern, Zäune?
o
Wie soll an den sonstigen
Grundstücksseiten verfahren werden? Zwei Meter Höhe wären lt. Landesbauordnung
zulässig.
Die Verwaltung wird
hierzu gebeten die entsprechenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen für den
Bereich „Engwinkel“ und „Hochsteinring“ zu prüfen.
Weiterhin wird das
Planungsbüro um Erstellung eine Alternativzeichnung mit insgesamt mehr
Baugrundstücken mit kleineren Grundstücksgrößen gebeten.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Michael Rothbrust
Stephan Müller
Sachverhalt:
Das Planungsbüro Karst hat einen Entwurf für den Bebauungsplan
„Gänsehals“ erstellt, der in der Sitzung vorgestellt wird und der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss
soll über diesen Entwurf vorberaten.
Herr Heuser vom Planungsbüro Karst stellt die Planunterlagen in der
Sitzung vor und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.