Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Planers zur Kenntnis.

 

Über die folgenden Punkte sollen sich die Ausschussmitglieder bis zur nächsten Sitzung Gedanken machen:

-          Wieviel Wohnungen sollen pro Haus möglich sein? Vom Planer waren max. 2 vorgeschlagen.

-          Sollen Garagen auch außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche zulässig sein?

-          Sollen Schottergärten in den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden?

-          Wie soll die Einfriedung der Grundstücke aussehen bzw. die Einfriedungshöhe festgelegt werden?

o   Im Bereich der Grundstücksseite des Eingangs nur ein Meter?

o   Im Bereich der Grundstücksseite des Eingangs evtl. nur Hecken und keine Mauern, Zäune?

o   Wie soll an den sonstigen Grundstücksseiten verfahren werden? Zwei Meter Höhe wären lt. Landesbauordnung zulässig.

Die Verwaltung wird hierzu gebeten die entsprechenden Festsetzungen in den Bebauungsplänen für den Bereich „Engwinkel“ und „Hochsteinring“ zu prüfen.

 

Weiterhin wird das Planungsbüro um Erstellung eine Alternativzeichnung mit insgesamt mehr Baugrundstücken mit kleineren Grundstücksgrößen gebeten.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Michael Rothbrust

Stephan Müller

 

 

Sachverhalt:

 

Das Planungsbüro Karst hat einen Entwurf für den Bebauungsplan „Gänsehals“ erstellt, der in der Sitzung vorgestellt wird und der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss soll über diesen Entwurf vorberaten.

 

Herr Heuser vom Planungsbüro Karst stellt die Planunterlagen in der Sitzung vor und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.