Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Grillhütte in Rieden,
Am Sportplatz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Grillhütte steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der
Ortsgemeinde Rieden. Für die Benutzung der Grillhütte gilt die
Benutzungsordnung vom 01.01.2016.
Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kann entweder
öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Gemeinde
Rieden hat sich damals für ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Gemeinde und
Nutzer und somit für eine Benutzungsordnung, auf der Grundlage einer
Muster-Benutzungsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, entschieden. Es wird keine Gebühr, sondern ein Entgelt
erhoben.
In der Benutzungsordnung wird mehrfach das Wort „Mieter“ verwandt.
Das Wort „Mieter“ ist durch „Benutzer“ zu ersetzen, da dies ansonsten
eine Vermischung von öffentlichem Recht und Privatrecht darstellt. Dies kann
zur Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen Gemeinde und
Nutzer führen.