Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Grillhütte in Rieden, Am Sportplatz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Die Grillhütte steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Rieden. Für die Benutzung der Grillhütte gilt die Benutzungsordnung vom 01.01.2016.

 

Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kann entweder öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Gemeinde Rieden hat sich damals für ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Gemeinde und Nutzer und somit für eine Benutzungsordnung, auf der Grundlage einer Muster-Benutzungsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, entschieden.  Es wird keine Gebühr, sondern ein Entgelt erhoben.

 

In der Benutzungsordnung wird mehrfach das Wort „Mieter“ verwandt.

 

Das Wort „Mieter“ ist durch „Benutzer“ zu ersetzen, da dies ansonsten eine Vermischung von öffentlichem Recht und Privatrecht darstellt. Dies kann zur Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen Gemeinde und Nutzer führen.