Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 61.280,00 EUR zuzustimmen und
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

 

Zustimmungen

./.

 

Ablehnung

./.

 

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Andreas Doll

Jochen Marx

Jörg Lempertz

Den Vorsitz übernimmt das Ratsmitglied Alfred Nett und die Vorstellung des Sachverhaltes der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Gemeinderats Rieden Tobias Hackenbruch.

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 5.178,47 EUR ab und verbessert sich damit um 120.928,47 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 115.750,00 EUR ausgewiesen war. Dies ist insbesondere. darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen nicht durchgeführt wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten und Beschaffung von Sportplatzsand – beides im Jahr 2018 neu veranschlagt), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen geringer ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 43.679,21 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 66.624,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 76.298,76 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 34.004,82 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 61.280,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte keine Aufnahme eines Investitionskredites. Die Kreditermächtigung wurde ins Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital erhöht sich u. a. aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 1.055.496,42 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 in seiner Sitzung am 02.11.2020 geprüft und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.