Beschlussvorschlag:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2017 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
- der
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 61.280,00 EUR zuzustimmen und
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die
in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum
Jahresabschluss 2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
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Zustimmungen |
./. |
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Ablehnung |
./. |
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Stimmenenthaltungen |
./. |
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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Andreas Doll
Jochen Marx
Jörg Lempertz
Den Vorsitz übernimmt das Ratsmitglied Alfred Nett und die Vorstellung des Sachverhaltes der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Gemeinderats Rieden Tobias Hackenbruch.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Rieden wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff)
vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 5.178,47 EUR ab und verbessert sich damit
um 120.928,47 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H.
v. 115.750,00 EUR ausgewiesen war. Dies ist insbesondere. darauf
zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen
Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen nicht durchgeführt wurden (u. a.
energetische Sanierung Kindergarten und Beschaffung von Sportplatzsand – beides
im Jahr 2018 neu veranschlagt), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt
wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen geringer
ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den
Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 43.679,21 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 66.624,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 76.298,76 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
34.004,82 EUR entstand.
Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde
entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2017 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i.
H. v. 61.280,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
keine Übertragung. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte keine Aufnahme eines
Investitionskredites. Die Kreditermächtigung wurde ins Folgejahr übertragen.
Das Eigenkapital erhöht sich
u. a. aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 1.055.496,42
EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 in seiner
Sitzung am 02.11.2020 geprüft und einstimmig empfohlen, den
Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.