Sitzung: 10.12.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/036/2020
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rieden zum 31.12.2017 festzustellen,
- dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
- der
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 61.280,00 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Rieden wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss i.
H. v. 5.178,47 EUR ab und verbessert sich damit um 120.928,47 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 115.750,00 EUR ausgewiesen
war. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen
an den gemeindeeigenen Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen nicht
durchgeführt wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten und Beschaffung
von Sportplatzsand – beides im Jahr 2018 neu veranschlagt), das
Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand
beim Infrastrukturvermögen geringer ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen
u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sowie bei den Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 43.679,21 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 66.624,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 76.298,76 EUR auf die Investitionstätigkeit entfällt, sowie
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
34.004,82 EUR entstand.
Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung sah die Aufnahme eines
Investitionskredites i. H. v. 61.280,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des
Vorjahres erfolgte keine Übertragung. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte keine
Neuaufnahme eines Investitionskredites. Die Kreditermächtigung wurde in das
Folgejahr übertragen.
Das Eigenkapital
erhöht sich u. a. aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf
1.055.496,42 EUR.