Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rieden zum 31.12.2017 festzustellen,
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
  3. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 61.280,00 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 5.178,47 EUR ab und verbessert sich damit um 120.928,47 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 115.750,00 EUR ausgewiesen war. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen nicht durchgeführt wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten und Beschaffung von Sportplatzsand – beides im Jahr 2018 neu veranschlagt), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen geringer ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 43.679,21 EUR aus, wovon

 

a)      ein Überschuss von 66.624,37 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 76.298,76 EUR auf die Investitionstätigkeit entfällt, sowie

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 34.004,82 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 61.280,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung. Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte keine Neuaufnahme eines Investitionskredites. Die Kreditermächtigung wurde in das Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital erhöht sich u. a. aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 1.055.496,42 EUR.