Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Erstellung des Fachbeitrags
Artenschutz an das Gutachterbüro Dr. Kübler GmbH – Institut für Umweltplanung,
Rengsdorf gem. Angebot vom 17.11.2020 zum Angebotspreis von 3.150,00 € zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer zur erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Carsten Daub
Michael Rothbrust
Daniel Schreuders
Michael
Ullenbruch
Sachverhalt:
Für das o.g. Baugebiet haben die Artenschutzrechtliche
Potenzialabschätzung und hierauf basierend eine faunistische Kartierung
stattgefunden. Im Ergebnisbericht der faunistischen Kartierung wurde
festgestellt, dass es für die Artengruppen Fledermäuse, Gartenschläfer und
Reptilien keine Anhaltspunkte gibt, dass erhebliche Auswirkungen zu erwarten
sind und entsprechende Maßnahmen somit nicht erforderlich werden.
In der Artenliste der nachgewiesenen Vögel können aber unter
anderem und insbesondere Feldlerche und Rebhuhn durchaus Konfliktpotential
bieten. Das Gutachterbüro schreibt auf S. 9 letzter Absatz, dass „nicht für
alle Arten direkte oder indirekte artenschutzrechtliche Auswirkungen durch die
Umsetzung des geplanten Neubaugebietes von vornherein auszuschließen sind“.
Außerdem hat das Gutachterbüro fast alle Arten als Brutvogel deklariert, obwohl
gleichzeitig gesagt wird, dass sich die meisten Brutplätze in der Umgebung
befinden.
Aus den vorliegenden Informationen ist es nicht möglich zu
differenzieren, welche der gelisteten Arten tatsächlich im Plangebiet brüten
(Brutplatzverluste), bzw. in welcher Entfernung andere relevante Brutplätze
liegen (Vergrämungseffekte). Eine rechtssichere Bewertung über betroffene Arten
und zu erwartende Auswirkungen sowie eine Ableitung ggf. notwendiger
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist für den Planer mit den
vorliegenden Informationen nicht möglich.
Da wie in dem Kartierbericht dargelegt,
artenschutzrechtliche Auswirkungen nicht von vornherein auszuschließen sind,
sind die zu erwartenden Auswirkungen und ggf. notwendige Maßnahmen in einem
weiterführenden Fachbeitrag Artenschutz durch das Gutachterbüro darzulegen.
Die Verwaltung hat aufgrund dessen beim Gutachterbüro Dr. Kübler GmbH –
Institut für Umweltplanung, Rengsdorf ein Angebot zur Erstellung des
Fachbeitrags Artenschutz angefordert. Das Angebot vom 17.11.2020 liegt vor und
beträgt 3.150,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.