Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Erstellung des Fachbeitrags Artenschutz an das Gutachterbüro Dr. Kübler GmbH – Institut für Umweltplanung, Rengsdorf gem. Angebot vom 17.11.2020 zum Angebotspreis von 3.150,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zur erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Carsten Daub

Michael Rothbrust

Daniel Schreuders

Michael Ullenbruch

 

Sachverhalt:

Für das o.g. Baugebiet haben die Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung und hierauf basierend eine faunistische Kartierung stattgefunden. Im Ergebnisbericht der faunistischen Kartierung wurde festgestellt, dass es für die Artengruppen Fledermäuse, Gartenschläfer und Reptilien keine Anhaltspunkte gibt, dass erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind und entsprechende Maßnahmen somit nicht erforderlich werden.

 

In der Artenliste der nachgewiesenen Vögel können aber unter anderem und insbesondere Feldlerche und Rebhuhn durchaus Konfliktpotential bieten. Das Gutachterbüro schreibt auf S. 9 letzter Absatz, dass „nicht für alle Arten direkte oder indirekte artenschutzrechtliche Auswirkungen durch die Umsetzung des geplanten Neubaugebietes von vornherein auszuschließen sind“. Außerdem hat das Gutachterbüro fast alle Arten als Brutvogel deklariert, obwohl gleichzeitig gesagt wird, dass sich die meisten Brutplätze in der Umgebung befinden.

 

Aus den vorliegenden Informationen ist es nicht möglich zu differenzieren, welche der gelisteten Arten tatsächlich im Plangebiet brüten (Brutplatzverluste), bzw. in welcher Entfernung andere relevante Brutplätze liegen (Vergrämungseffekte). Eine rechtssichere Bewertung über betroffene Arten und zu erwartende Auswirkungen sowie eine Ableitung ggf. notwendiger Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist für den Planer mit den vorliegenden Informationen nicht möglich.

 

Da wie in dem Kartierbericht dargelegt, artenschutzrechtliche Auswirkungen nicht von vornherein auszuschließen sind, sind die zu erwartenden Auswirkungen und ggf. notwendige Maßnahmen in einem weiterführenden Fachbeitrag Artenschutz durch das Gutachterbüro darzulegen.

 

Die Verwaltung hat aufgrund dessen beim Gutachterbüro Dr. Kübler GmbH – Institut für Umweltplanung, Rengsdorf ein Angebot zur Erstellung des Fachbeitrags Artenschutz angefordert. Das Angebot vom 17.11.2020 liegt vor und beträgt 3.150,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.