Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus in Bell.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Gemeindehaus steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bell. Soweit es nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht es nach Maßgabe der Benutzungsordnung vom 12.02.2014 und im Rahmen des Benutzerplans den örtlichen Sportvereinen, den kulturellen Vereinen sowie anderen Nutzern, soweit deren Nutzungszweck sich mit dem Gemeindehaus vereinbaren lässt, zur Verfügung.   

 

Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kann entweder öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Gemeinde Bell hat sich damals für ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Gemeinde und Nutzer und somit für eine Benutzungsordnung, auf der Grundlage einer Muster-Benutzungsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, entschieden. Es wird keine Gebühr, sondern ein Entgelt erhoben.

 

Um eine Vermischung von öffentlichem Recht und Privatrecht zu vermeiden sind folgende Änderungen in der Benutzungsordnung vorzunehmen:

 

Im § 9 Absatz 2 ist das Wort „Mietpreistarif“ zu streichen und der Absatz wie folgt zu ändern:

 

„Soweit Einrichtungen oder besondere Leistungen durch Nutzer in Anspruch genommen werden, die nicht in der Anlage zu § 9 der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus aufgeführt sind, werden die dafür zu zahlenden Entgelte besonders vereinbart und berechnet.

 

Im § 10 ist Absatz 7 zu streichen, da eine inhaltliche Wiederholung der Regelungen im § 2 Absatz 2 erfolgt.

 

Das Wort „Mieter“ ist im § 11 Absatz 1 Satz 2 durch „Benutzer“ zu ersetzen.

 

Satz 2 im § 12 Absatz 2 der Benutzungsordnung wird gestrichen und wie folgt ergänzt: „Die Ortsgemeinde kann hierfür ein gesondertes Entgelt festsetzen“.

 

 Die Wörter „oder der Mietordnung“ sind im § 14 Absatz 5 zu streichen.