Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für das
Gemeindehaus in Bell.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das Gemeindehaus steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft
der Ortsgemeinde Bell. Soweit es nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde
benötigt wird, steht es nach Maßgabe der Benutzungsordnung vom 12.02.2014 und
im Rahmen des Benutzerplans den örtlichen Sportvereinen, den kulturellen
Vereinen sowie anderen Nutzern, soweit deren Nutzungszweck sich mit dem Gemeindehaus
vereinbaren lässt, zur Verfügung.
Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kann entweder
öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein. Die Gemeinde Bell
hat sich damals für ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Gemeinde und
Nutzer und somit für eine Benutzungsordnung, auf der Grundlage einer
Muster-Benutzungsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, entschieden. Es wird
keine Gebühr, sondern ein Entgelt erhoben.
Um eine Vermischung
von öffentlichem Recht und Privatrecht zu vermeiden sind folgende Änderungen in
der Benutzungsordnung vorzunehmen:
Im § 9 Absatz 2 ist
das Wort „Mietpreistarif“ zu streichen und der Absatz wie folgt zu ändern:
„Soweit
Einrichtungen oder besondere Leistungen durch Nutzer in Anspruch genommen werden,
die nicht in der Anlage zu § 9 der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus
aufgeführt sind, werden die dafür zu zahlenden Entgelte besonders vereinbart
und berechnet.
Im § 10 ist Absatz 7
zu streichen, da eine inhaltliche Wiederholung der Regelungen im § 2 Absatz 2
erfolgt.
Das Wort „Mieter“
ist im § 11 Absatz 1 Satz 2 durch „Benutzer“ zu ersetzen.
Satz 2 im § 12
Absatz 2 der Benutzungsordnung wird gestrichen und wie folgt ergänzt: „Die
Ortsgemeinde kann hierfür ein gesondertes Entgelt festsetzen“.
Die Wörter „oder der Mietordnung“ sind im § 14 Absatz 5 zu streichen.