Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

 

1. Gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Als neues Ausschussmitglied Herr Stefan Rothbrust in den Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss des Gemeinderats Bell zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

3. Als neues stellv. Ausschussmitglied Herr Stephan Lefev in den Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss des Gemeinderats Bell zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.11.2020 teilt Herr Marc Daub mit, dass er sein Mandat im Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss des Gemeinderats Bell ab sofort niederlegt.

 

Herr Daub wurde in der Sitzung des Gemeinderats Bell vom 09.09.2019 als sonstige wählbarer Bürger nach dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion als Mitglied in den o.g. Ausschuss gewählt, sodass der Vorschlag für die Besetzung des Nachfolgers von der SPD-Fraktion erfolgt. Da es sich bei dem vorliegenden Ausschuss um einen gemischten Ausschuss handelt, muss gewährleistet sein, dass ein Ratsmitglied nur von einem Ratsmitglied und ein sonstiger wählbarer Bürger nur von einem solchen Vertreten werden kann (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO).

 

Der Ausschuss stellt sich wie folgt zusammen:

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Tobias Genn (NR)

FWG Zepp

Stefan Weiler (NR)

FWG Zepp

Michael Rothbrust (RM)

FWG Zepp

Daniel Schreuders (RM)

FWG Zepp

Tim Mintgen (RM)

FWG Zepp

Christa Schäfer (RM)

FWG Zepp

Franz Daub (RM)

CDU

Erich Schlich (RM)

CDU

Stephan Müller (NR)

CDU

Peter Wölwer (NR)

CDU

Marc Daub (NR)

SPD

Stefan Rothbrust (NR)

SPD

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch offene Abstimmung.