Beschluss:

1.   Der Gemeinderat Bell beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

2.   Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

3.   Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2020 gefasst.

Des Weiteren wurde in dieser Sitzung die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. 

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 20.05.2020 bis einschl. 22.06.2020), wurde am 15.05.2020 veröffentlicht. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die Begründung mit zugehörigen Gutachten (Artenschutz, Schallschutz, Umwelttechnischer Bericht Schadstoffe und Umwelttechnischer Bericht Versickerung) sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.