Beschluss:
1. Der Gemeinderat Bell beschließt den Abschluss
der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2
BauGB.
2. Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes an.
3. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am
27.02.2020 gefasst.
Des
Weiteren wurde in dieser Sitzung die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom
20.05.2020 bis einschl. 22.06.2020), wurde am 15.05.2020 veröffentlicht. Es
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der
Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die
Begründung mit zugehörigen Gutachten (Artenschutz, Schallschutz,
Umwelttechnischer Bericht Schadstoffe und Umwelttechnischer Bericht
Versickerung) sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt den
Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.