Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2021.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2021 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2021 |
2020 |
2019 |
|
Ansatz |
Ansatz |
vorl. Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
74.550,00 |
25.960,00 |
50.798,59 |
Aufwand |
102.430,00 |
36.920,00 |
48.263,20 |
Fehlbetrag |
-27.880,00 |
-10.960,00 |
|
Überschuss |
2.535,39 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2021 ist um 16.920,00 EUR höher als im
Vorjahr.
Die Differenz ist im hauptsächlich aufgrund folgender Veränderungen entstanden:
a) Mehrerträge beim Holzverkauf (10.860,00 EUR),
b) Mehrerträge bei den Landeszuweisungen, u.a. aufgrund der
berücksichtigten Gelder für die Sanierung eines Waldweges (37.650,00 EUR) und
die Förderungen für Waldschäden,
c) Mehraufwendungen bei dem Unternehmereinsatz in der Forstwirtschaft
(16.170,00 EUR) sowie für die Instandsetzung eines Waldweges (44.000,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2021.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.