Sitzung: 09.12.2020 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/092/2020
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt:
- Den Erlass der beigefügten Gefahrenabwehrverordnung der
Verbandsgemeinde Mendig mit Wirkung zum 01.01.2021.
- Die Gefahrenabwehrverordnung vor Veröffentlichung der
Landesordnungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Zum 01.01.2018 trat
die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Mendig in Kraft. Diese wurde
seinerzeit eng an die Mustergefahrenabwehrverordnung des Gemeinde- und
Städtebundes Rheinland-Pfalz angelehnt.
Zum 23.09.2020 wurde das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG), welches als Ermächtigungsgrundlage für die erlassene Verordnung gilt, novelliert.
Durch die im neuen POG geänderte Systematik der Paragraphen wird eine Anpassung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung der VG Mendig erforderlich, da diese an verschiedenen Stellen auf konkrete Paragraphen des POG Bezug nimmt.
Beiliegende Fassung
wurde zuvor mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als
Landesordnungsbehörde, abgestimmt, ohne dass hier Einwände im Vorfeld erhoben
wurden.
Nach Beschluss des
Verbandsgemeinderates wird die Gefahrenabwehrverordnung, über die
Kreisordnungsbehörde, der Landesordnungsbehörde auf dem Dienstwege vorgelegt.
Abschließend erfolgt sodann die öffentliche Bekanntmachung in der „Blick aktuell
Mendig“.