Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

  1. Den Erlass der beigefügten Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Mendig mit Wirkung zum 01.01.2021.
  2. Die Gefahrenabwehrverordnung vor Veröffentlichung der Landesordnungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

Zum 01.01.2018 trat die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Mendig in Kraft. Diese wurde seinerzeit eng an die Mustergefahrenabwehrverordnung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angelehnt.

Zum 23.09.2020 wurde das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG), welches als Ermächtigungsgrundlage für die erlassene Verordnung gilt, novelliert.

Durch die im neuen POG geänderte Systematik der Paragraphen wird eine Anpassung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung der VG Mendig erforderlich, da diese an verschiedenen Stellen auf konkrete Paragraphen des POG Bezug nimmt.

Beiliegende Fassung wurde zuvor mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als Landesordnungsbehörde, abgestimmt, ohne dass hier Einwände im Vorfeld erhoben wurden.

Nach Beschluss des Verbandsgemeinderates wird die Gefahrenabwehrverordnung, über die Kreisordnungsbehörde, der Landesordnungsbehörde auf dem Dienstwege vorgelegt. Abschließend erfolgt sodann die öffentliche Bekanntmachung in der „Blick aktuell Mendig“.