Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

zur Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 97 I GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 18.11.2020. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 19.11.2020, 8.00 Uhr und endet am 02.12.2020, 16.00 Uhr.

 

Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.

 

Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.

                               Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.