Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt ein Einzelhandelskonzept aufzustellen.

Gleichzeitig erteilt der Stadtrat den Auftrag zur Erstellung des Einzelhandelskonzeptes an die Fa. CIMA Beratung + Management GmbH, Köln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

18

Ablehnung

4

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Mendig ist im Regionalen Raumordnungsplan als sog. Grundzentrum eingestuft. Entsprechend der Zielvorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm LEP IV, ist großflächiger Einzelhandel nicht zulässig und Genehmigungen außerhalb des innerstädtischen Bereichs nur bis max. 800 qm netto-Verkaufsfläche genehmigungsfähig.

 

Das Gewerbegebiet in der Robert-Bosch-Straße stellt einen zentralen Versorgungsbereich innerhalb der Stadt Mendig dar. Insbesondere die vor Ort ansässigen Einzelhandelsbetriebe würden gerne, entsprechend ihrer überabeiteten Gestaltungskonzepte, ihre Betriebe ausbauen und modernisieren. Aufgrund der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms LEP IV, ist dies jedoch nur möglich, wenn die Stadt ein Einzelhandelskonzept aufstellt. Dadurch soll eine Steuerung von großflächigem Einzelhandel sichergestellt werden.

 

In einem solchen Konzept können Nahversorgungs- und zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen werden. Im Gegenzug hat dies jedoch eine Ausschlusswirkung für alle übrigen Bereiche zur Folge.

 

 

Im Rahmen der heutigen Sitzung soll zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ein entsprechendes Einzelhandelskonzept aufzustellen und eine Auftragsvergabe an einen Fachplaner erfolgen.

 

Die Verwaltung hat hierzu auch bereits ein entsprechendes Angebot der CIMA angefordert. Das Angebot liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 9.000 EUR. Die CIMA war bereits im Rahmen der Planungen um den Gewerbepark A61/B262 involviert, hat schon zahlreiche Einzelhandelskonzepte erstellt ist ein fachlich anerkanntes Büro, welches mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist.  Da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt, kann die Auftragsvergabe im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen.