Beschluss:

1.   Der Stadtrat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

2.   Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

3.   Des Weiteren beschließt der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Stadtratssitzung am 28.08.2018 gefasst.

Nach mehreren Beratungen im Bau- und Vergabeausschuss sowie im Stadtrat wurde durch den Stadtrat am 29.09.2020 die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. 

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 08.10.2020 bis einschl. 26.10.2020), wurde am 07.10.2020 veröffentlicht. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.