Beschluss:
1.
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
2.
Der
Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.
3.
Des
Weiteren beschließt der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde
bereits in der Stadtratssitzung am 28.08.2018 gefasst.
Nach mehreren Beratungen im
Bau- und Vergabeausschuss sowie im Stadtrat wurde durch den Stadtrat am
29.09.2020 die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 08.10.2020 bis
einschl. 26.10.2020), wurde am 07.10.2020 veröffentlicht. Es sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplanentwurf,
einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sind dieser Vorlage
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt den
Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche
Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.