Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2021.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Anmerkung: Im Frühjahr soll mit dem Stadtrat und dem Revierförster eine Waldbegehung je nach Pandemieentwicklung stattfinden.
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2021 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2021 |
2020 |
2019 |
|
Ansatz |
Ansatz |
vorl. Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
57.720,00 |
44.720,00 |
39.960,06 |
Aufwand |
71.030,00 |
56.470,00 |
69.849,88 |
Fehlbetrag |
-13.310,00 |
-11.750,00 |
-29.889,82 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahresplan um
1.560,00 EUR erhöht.
Die Differenz ist hauptsächlich aufgrund folgender Veränderungen
entstanden:
a) Mehrertrag aus dem Holzverkauf (5.000,00 EUR),
b) Mehrertrag bei den Zuweisungen des Landes aufgrund der Waldschäden
(8.000,00 EUR),
c) Mehraufwand beim betrieblichen Sachaufwand (2.200,00 EUR) und dem
Unternehmereinsatz in der Forstwirtschaft (8.550,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2021.
Der
Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.