Beschluss:
zur Alternative 1): Der Werkausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 I GemO (Gemeindeordnung) ist der Entwurf der Wirtschaftspläne
nach Zuleitung an den Werkausschuss und die Verbandsversammlung, bis zur
Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den
Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne
innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner
einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Wirtschaftspläne darf
erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 04.11.2020. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 05.11.2020, 8:00 Uhr und endete
am 18.11.2020, 16:00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die
Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.