Sitzung: 25.11.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Konversion
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/029/2020
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
1. den Jahresabschluss des
Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig zum 31.12.2019
festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
2. dem Verbandsvorsteher und
den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit
wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen und
3. die im Jahresabschluss
ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig wurde
nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KomZG), der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss
zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 36.954,95 EUR ab und verbessert sich damit um
36.384,95 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von 570 EUR
ausgewiesen war.
In der Bilanz erhöht sich das Eigenkapital aufgrund des
Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 157.087,82 EUR zum 31.12.2019.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 98.757,58 EUR aus, wovon
a) ein Fehlbetrag von 98.737,58 EUR bei den ordentlichen
und außerordent- lichen Ein- und Auszahlungen entstand und
b) ein Fehlbetrag von 20,00 EUR auf die
Investitionstätigkeiten entfällt.
Die Haushaltplanung
wies einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aus.
Durch den entstehenden Finanzmittelfehlbetrag wird die bestehende
Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf 87.963,68 EUR reduziert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führte die Belegprüfung in seiner nicht
öffentlichen Sitzung durch.