Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Haushaltsplan 2021 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2021 zu beschließen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 


Sachverhalt:

 

Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.

 

In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2020 vom 26.02.2020 wurde darauf hingewiesen, dass für die Folgejahre eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung unabdingbar ist.

 

Um den Haushaltsentwurf des Jahres 2021 auszugleichen, ist für die umlagepflichtigen Kommunen ein notwendiger Verbandsgemeindeumlagesatz von 45,371916 v. H. (inkl. Sozialhilfeumlage) zu entrichten.

 

Um die verbandsangehörigen Gemeinden zu entlasten, hat sich die Verbandsgemeinde mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt, um einen Schutzschirm für die betroffenen Kommunen spannen zu können. Falls diesem Antrag statt gegeben wird, wird die Verbandsgemeinde - entgegen dem Gebot des Haushaltsausgleichs -  einen unausgeglichenen Haushalt in Kauf nehmen. Durch Aufnahme der Investitionskredite mit insgesamt 956.740 EUR und dem Einsatz der Finanzmittel von 494.000 EUR, können erhebliche Mittel zur Senkung der Umlagehöhe beitragen. Der Fehlbetrag des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde für das Jahr 2021 beläuft sich demnach im Ergebnishaushalt auf 1.005.170 EUR; im Finanzhaushalt auf -37.300 EUR (Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen abzgl. Tilgungsleistungen).

 

Sollte dem Antrag von der Kommunalaufsicht statt gegeben werden, könnte die Verbandsgemeinde Mendig den o. g. Schutzschirm ausspannen. Dies bedeutet: Zugunsten der Gemeinden den Betrag von 956.740 EUR als Kreditaufnahme aufzunehmen sowie die Berücksichtigung von Finanzmitteln mit 494.000 EUR in der Planung des Jahres 2021. Hierdurch kann die Verbandsgemeindeumlage 2021 auf einen Umlagesatz von 37,139544 v. H. zuzüglich der Sozialhilfeumlage mit 0,759013 v. H. (gesamt 37,898557 v. H.) um 7,473359 v. H. gegenüber dem Umlagesatz von 45,371916 v.  H. reduziert werden.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021 ergibt sich sodann wie folgt:

 

Der Haushaltsplan 2021 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 9.560.870 EUR und bei den Aufwendungen mit 10.566.040 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 1.005.170 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 9.143.070 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 9.599.770 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 456.700 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 645.510 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt.

 

Da der Saldo der der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit positiv ist (297.010 EUR), kann dieser teilweise zur Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v. 334.310 EUR herangezogen werden. Es verbleibt eine Lücke i. H. v. 37.300 EUR zum Ausgleich des Finanzhaushaltes.

 

Dieser Betrag sowie das negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 456.700 EUR werden durch den Einsatz von Finanzmitteln gedeckt.

 

Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2021 nicht ausgewiesen werden.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2021 auf 4.078.725,56 EUR.

 

Der Umlagesatz beträgt 37,898557 v. H. inklusive der Sozialhilfeumlage. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im   Alter   und bei   Erwerbsminderung) beträgt der Umlagesatz 0,759013

 v. H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der zu finanzierenden Übertragungen 2019/2020 nach Abzug einer sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (rd. 258.500 EUR) und zukünftig zu erwartenden Investitionen, Finanzmittel mit rd. 494.000 EUR zur Verfügung, die vollständig in die Umlageberechnung eingebracht werden.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.977.437 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.689.394 EUR.

 

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 18.11.2020; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 02.12.2020 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Ob die Kommunalaufsicht diese „Schutzschirmvariante“ genehmigt, stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht fest. Wir berichten in der Sitzung, ob die Kommunalaufsicht ausnahmsweise dieses gegenüber den umlagepflichtigen Gemeinden freundliche Verhalten zu Lasten der Verbandsgemeinde Mendig mittragen wird.