Sitzung: 18.11.2020 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 961/004/2020
Sachverhalt:
Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2020 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.
Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle
eingehalten bzw. minimal unterschritten.
Stand der
Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2020:
Befahrung
Verbindungssammler
Verschiebung der
Maßnahme nach 2021.
Planungskosten
Klärschlammpresse
Verschiebung der
Maßnahme nach 2021.
Klärschlammpresse/Lagerbehälter/Radlader
Verschiebung der
Maßnahme nach 2022.
Potenzialstudie
Die Maßnahme wurde
2020 fertiggestellt.
Betonsanierung
Beckenränder Belebungsbecken 2.BA
Verschiebung der
Maßnahme nach 2021.
Dachflächenfenster,
Herstellung/Einrichtung Aufenthaltsraum f. Betriebspersonal
Die Maßnahme wurde
2020 fertiggestellt.
Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen
unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2020 nicht
erforderlich.
Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.