Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2020 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. minimal unterschritten.

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2020:

 

 

Befahrung Verbindungssammler

Verschiebung der Maßnahme nach 2021.

 

Planungskosten Klärschlammpresse

Verschiebung der Maßnahme nach 2021.

 

Klärschlammpresse/Lagerbehälter/Radlader

Verschiebung der Maßnahme nach 2022.

 

Potenzialstudie

Die Maßnahme wurde 2020 fertiggestellt.

 

Betonsanierung Beckenränder Belebungsbecken 2.BA

Verschiebung der Maßnahme nach 2021.

 

Dachflächenfenster, Herstellung/Einrichtung Aufenthaltsraum f. Betriebspersonal

Die Maßnahme wurde 2020 fertiggestellt.

 

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2020 nicht erforderlich.

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.