Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Der Gemeinderat
beschließt:
1.
den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2016 festzustellen und
den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung
vorzutragen,
2.
der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 17.127,75 EUR für die
Planungskosten Anbau Gemeindelager und den Ausbau der Kirchstraße sowie der
Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 13.920,00 EUR zuzustimmen und
3.
die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im
Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister und den Stellvertretern, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Rudolf Wingender
Thomas Schmitt
Den Vorsitz übernimmt das Mitglied Heinz Kurek.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Volkesfeld wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 58.414,67 EUR ab und verbessert sich damit um
28.765,33 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
87.180,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 68.063,89 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 60.248,84 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 32.343,92 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Überschuss aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten von
24.528,87 EUR entstand.
Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde abgedeckt. Diese beträgt zum 31.12.2016 = 205.306,78 EUR
Die Haushaltssatzung 2016 sah eine Kreditaufnahme von 43.920,00 EUR vor.
Es erfolgte eine Aufnahme in Höhe von 30.000,00 EUR. Der Differenzbetrag in
Höhe von 13.920,00 EUR wurde ins Jahr 2017 übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 17.127,75
EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 1.044.186,90 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 eine
Belegprüfung vorgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das
Beratungsergebnis in der Gemeinderatsitzung berichten.