Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat
beschließt:
1.
den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2017 festzustellen und
den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung
vorzutragen,
2.
der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.174,27 EUR für die Errichtung
von Urnengräbern zuzustimmen und
3.
die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im
Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister und den Stellvertretern, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Rudolf Wingender
Thomas Schmitt
Den Vorsitz übernimmt das Mitglied Heinz Kurek.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Volkesfeld wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 44.560,62 EUR ab und verbessert sich damit um
289,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 44.850,00
EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 121.864,70 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 7.036,89 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 108.208,34 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 6.619,47 EUR
entstand.
Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde abgedeckt. Diese beträgt zum 31.12.2017 = 327.171,48 EUR
Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditaufnahme vor. Aus dem Vorjahr
2016 erfolgte eine Übertragung in Höhe von 13.920,00 EUR, die jedoch nicht in
Anspruch genommen wurde.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 2.174,27
EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 999.626,28 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 eine
Belegprüfung vorgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis
in der Gemeinderatsitzung berichten.