Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.       den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2017 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,

2.       der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.174,27 EUR für die Errichtung von Urnengräbern zuzustimmen und

3.       die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2017 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Rudolf Wingender

Thomas Schmitt

Den Vorsitz übernimmt das Mitglied Heinz Kurek.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 44.560,62 EUR ab und verbessert sich damit um 289,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 44.850,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 121.864,70 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 7.036,89 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 108.208,34 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 6.619,47 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Diese beträgt zum 31.12.2017 = 327.171,48 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditaufnahme vor. Aus dem Vorjahr 2016 erfolgte eine Übertragung in Höhe von 13.920,00 EUR, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 2.174,27 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 999.626,28 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 eine Belegprüfung vorgenommen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatsitzung berichten.