Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2021.
Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2021 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung
mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.
Das Produkt 5551 /
5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:
|
2021 |
2020 |
2019 |
|
Ansatz |
Ansatz |
vorl. Ergebnis |
|
EUR |
EUR |
EUR |
Ertrag |
10.250,00 |
7.370,00 |
3.664,36 |
Aufwand |
19.310,00 |
15.120,00 |
13.695,01 |
Fehlbetrag |
-9.060,00 |
-7.750,00 |
-10.030,65 |
Der Fehlbetrag für das Jahr 2021 ist um 1.310,00 EUR höher als im
Vorjahr.
Die Differenz ist im Besonderen aufgrund folgender Veränderungen entstanden:
a) Minderaufwand bei der Lohnerstattung in der Forstwirtschaft (1.580,00
EUR),
b) Mehraufwand beim Unternehmereinsatz in der Forstwirtschaft (4.170,00
EUR), dem betrieblichen Sachaufwand (400,00 EUR), der Umlage an den
Forstzweckverband (190,00 EUR), bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
(140,00 EUR) sowie durch
c) Mehrerträge bei den Zuweisungen des Landes (2.600,00 EUR).
Die Höhe der Umlage an den Forstzweckverband bemisst sich nach der von
der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen
Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2021.
Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden
Revierbeamten erläutert.