Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2017 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Ortsbürgermeister und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.174,27 EUR für die Errichtung von Urnengräbern zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 44.560,62 EUR ab und verbessert sich damit um 289,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 44.850,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 121.864,70 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 7.036,89 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 108.208,34 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 6.619,47 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Diese beträgt zum 31.12.2017 = 327.171,48 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah keine Kreditaufnahme vor. Aus dem Vorjahr 2016 erfolgte eine Übertragung in Höhe von 13.920,00 EUR, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 2.174,27 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 999.626,28 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.