Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2016 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Ortsbürgermeister und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 17.127,75 EUR für Planungskosten Anbau Gemeindelager und den Ausbau der Kirchstraße sowie der Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 13.920,00 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 58.414,67 EUR ab und verbessert sich damit um 28.765,33 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 87.180,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 68.063,89 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 60.248,84 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 32.343,92 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Überschuss aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten von 24.528,87 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Diese beträgt zum 31.12.2016 = 205.306,78 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2016 sah eine Kreditaufnahme von 43.920,00 EUR vor. Es erfolgte eine Aufnahme in Höhe von 30.000,00 EUR. Der Differenzbetrag in Höhe von 13.920,00 EUR wurde ins Jahr 2017 übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 17.127,75 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.044.186,90 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.