Sitzung: 28.10.2020 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/061/2020
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einen Arbeitskreis einzurichten, bestehend aus
jeweils einem Mitglied der Fraktionen (CDU, SPD und FDP benennen noch ein
Mitglied für den Arbeitskreis, für die Fraktion Bündnis 90/Grünen Frau Stefanie
Pung) und Mitarbeitern der Verwaltung (Fachbereich 4 leitet den Arbeitskreis
und lädt ein). Der Arbeitskreis hat die Aufgabe die Kriterien für den offenen
Wettbewerb zu benennen. Die Entscheidung über das weitere Verfahren wird im
Gespräch mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden getroffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Erweiterung und des Anbaus der Verbandsgemeinde Mendig sind die Vorgaben zum
„Kunst am Bau“ zu beachten. Nach der „Verwaltungsvorschrift 631“ zur
künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten sollen im
Zuge von geförderten Hochbaumaßnahmen auch Kosten zur künstlerischen
Ausgestaltung vorgesehen werden. Die
Höhe richtet sich nach den Bauwerkskosten und den Kosten der technischen
Ausstattung (Kostengruppen 300 u. 400) und beträgt im vorliegenden Fall 20.000
EUR.
Als künstlerische
Ausgestaltung kommen Arbeiten bildender Künstlerinnen und Künstler in Betracht,
die mit dem Bauwerk oder mit dazugehörigen Freiflächen fest verbunden oder aber
als für die Dauer vorgesehene Bestandteile (z. B. Skulpturen, Plastiken,
Glaskunstwerke, Tafelbilder, Wandteppiche) anzusehen sind. Hierzu gehört auch
die Anfertigung von Entwürfen für Kunstwerke oder künstlerisch gestaltete
Bauteile, deren Herstellung zusätzliche handwerkliche Leistungen Dritter
erforderlich macht. Bei kunsthandwerklichen Leistungen gilt der Differenzbetrag
zur normalen handwerklichen Leistung als für künstlerische Zwecke aufgewendet.
Eine Umsetzung könnte
somit grundsätzlich im Gebäude, am Gebäude oder auch vor dem Gebäude erfolgen.
Da der Anbau selbst auf dem städtischen Grundstück errichtet wird, und dort
ebenerdig unter dem Anbau sowie auch auf den Flächen davor eine –ebenfalls
öffentlich geförderte- Parkfläche entstehen soll und weitere Freiflächen dort
nicht verfügbar sind, wurde seitens der Fachabteilung überlegt, für die Kunst
am Bau, eine Fläche neben dem Eingangsbereich der Verbandsgemeinde Mendig zu
wählen (siehe nachfolgende Abbildung).
Eigentümer des
Grundstücks ist die Stadt Mendig. Für eine Umsetzung an dieser Stelle wäre
somit zunächst deren Zustimmung erforderlich.
Da sowohl das
Bestandsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung wie auch das Gebäude der
heutigen Ratstuben und die Stadtverwaltung selbst unter Denkmalschutz stehen,
ist im Vorfeld des Weiteren eine Abstimmung mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Aufgrund der
Baukosten ist die Durchführung eines Wettbewerbs mit Preisgericht nach den
Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht erforderlich.
Der Auftragsvergabe
könnte im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen. In diesem Falle wäre
jedoch vor der Vergabeentscheidung Berufsverband Bildender Künstler Rheinland-Pfalz
im Bundesverband e.V. und ggf. der Berufsverband Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz
e.V. zu hören.
Sollte ein Standort
vor dem Verwaltungsgebäude aus eigentumsrechtlichen, denkmalrechtlichen oder
sonstigen Gründen ausscheiden, bleibt im Wesentlichen nur noch die Möglichkeit
einer Umsetzung innerhalb des Gebäudes.
Im Anbau selbst
könnte die Kunst am Bau bspw. durch Wandgestaltung (bspw. im Sitzungssaal) oder
bspw. eine Plastik/Skulptur im Eingangsbereich zum Sitzungssaal realisiert
werden.
Ebenso denkbar wäre
bspw. eine Lichtinstallation im Treppenraum. Auch die Gestaltung einer
Freianlage wäre bei entsprechendem Platzangebot denkbar (bspw. vor dem Rathaus,
im Innenhof oder eine künstlerische Gestaltung der Dachterrasse.
Zahlreiche
Beispiele für Kunst am Bau sind über die Homepage des Landes: www.kunstambau.rlp.de zu finden.
Das Kunstwerk
sollte einen Bezug zum Bauwerk oder der Örtlichkeit haben.
In der heutigen
Sitzung soll sich der Ausschuss zunächst mit der grundsätzlichen Zielesetzung
der Kunst am Bau auseinandersetzen sowie einen Standort benennen.