Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einen Arbeitskreis einzurichten, bestehend aus jeweils einem Mitglied der Fraktionen (CDU, SPD und FDP benennen noch ein Mitglied für den Arbeitskreis, für die Fraktion Bündnis 90/Grünen Frau Stefanie Pung) und Mitarbeitern der Verwaltung (Fachbereich 4 leitet den Arbeitskreis und lädt ein). Der Arbeitskreis hat die Aufgabe die Kriterien für den offenen Wettbewerb zu benennen. Die Entscheidung über das weitere Verfahren wird im Gespräch mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden getroffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Im Rahmen der Erweiterung und des Anbaus der Verbandsgemeinde Mendig sind die Vorgaben zum „Kunst am Bau“ zu beachten. Nach der „Verwaltungsvorschrift 631“ zur künstlerischen Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten sollen im Zuge von geförderten Hochbaumaßnahmen auch Kosten zur künstlerischen Ausgestaltung vorgesehen werden. Die Höhe richtet sich nach den Bauwerkskosten und den Kosten der technischen Ausstattung (Kostengruppen 300 u. 400) und beträgt im vorliegenden Fall 20.000 EUR.

 

Als künstlerische Ausgestaltung kommen Arbeiten bildender Künstlerinnen und Künstler in Betracht, die mit dem Bauwerk oder mit dazugehörigen Freiflächen fest verbunden oder aber als für die Dauer vorgesehene Bestandteile (z. B. Skulpturen, Plastiken, Glaskunstwerke, Tafelbilder, Wandteppiche) anzusehen sind. Hierzu gehört auch die Anfertigung von Entwürfen für Kunstwerke oder künstlerisch gestaltete Bauteile, deren Herstellung zusätzliche handwerkliche Leistungen Dritter erforderlich macht. Bei kunsthandwerklichen Leistungen gilt der Differenzbetrag zur normalen handwerklichen Leistung als für künstlerische Zwecke aufgewendet.

 

Eine Umsetzung könnte somit grundsätzlich im Gebäude, am Gebäude oder auch vor dem Gebäude erfolgen. Da der Anbau selbst auf dem städtischen Grundstück errichtet wird, und dort ebenerdig unter dem Anbau sowie auch auf den Flächen davor eine –ebenfalls öffentlich geförderte- Parkfläche entstehen soll und weitere Freiflächen dort nicht verfügbar sind, wurde seitens der Fachabteilung überlegt, für die Kunst am Bau, eine Fläche neben dem Eingangsbereich der Verbandsgemeinde Mendig zu wählen (siehe nachfolgende Abbildung).

 

 

 

Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Mendig. Für eine Umsetzung an dieser Stelle wäre somit zunächst deren Zustimmung erforderlich.

 

Da sowohl das Bestandsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung wie auch das Gebäude der heutigen Ratstuben und die Stadtverwaltung selbst unter Denkmalschutz stehen, ist im Vorfeld des Weiteren eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Aufgrund der Baukosten ist die Durchführung eines Wettbewerbs mit Preisgericht nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht erforderlich.

 

Der Auftragsvergabe könnte im Rahmen einer freihändigen Vergabe erfolgen. In diesem Falle wäre jedoch vor der Vergabeentscheidung Berufsverband Bildender Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband e.V. und ggf. der Berufsverband Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V. zu hören.

Sollte ein Standort vor dem Verwaltungsgebäude aus eigentumsrechtlichen, denkmalrechtlichen oder sonstigen Gründen ausscheiden, bleibt im Wesentlichen nur noch die Möglichkeit einer Umsetzung innerhalb des Gebäudes.

 

Im Anbau selbst könnte die Kunst am Bau bspw. durch Wandgestaltung (bspw. im Sitzungssaal) oder bspw. eine Plastik/Skulptur im Eingangsbereich zum Sitzungssaal realisiert werden.

 

Ebenso denkbar wäre bspw. eine Lichtinstallation im Treppenraum. Auch die Gestaltung einer Freianlage wäre bei entsprechendem Platzangebot denkbar (bspw. vor dem Rathaus, im Innenhof oder eine künstlerische Gestaltung der Dachterrasse.

Zahlreiche Beispiele für Kunst am Bau sind über die Homepage des Landes: www.kunstambau.rlp.de zu finden.

 

Das Kunstwerk sollte einen Bezug zum Bauwerk oder der Örtlichkeit haben.

 

In der heutigen Sitzung soll sich der Ausschuss zunächst mit der grundsätzlichen Zielesetzung der Kunst am Bau auseinandersetzen sowie einen Standort benennen.