Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die im Sachverhalt vorgeschlagene Planung zur Entschlammung des Entenweiher Obermendig durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

6

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

1

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes fanden mehrere Begehungen entlang der vorhandenen Gewässer statt. Dabei wurde auch der Bereich um den Obermendiger Stauweiher in Augenschein genommen.

 

Auf Grund der Bauform des Entenweihers in Obermendig als „Stausee“ und der Tatsache, dass dieser im Hauptschluss des Kellbachs liegt, ist es erforderlich, den Weiher in regelmäßigen Abständen von Sedimenten zu befreien um ein völliges verlanden zu verhindern.

 

Unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange hat die Entschlammung über den Winter zu erfolgen, einen Zeitraum von ca. 6 Monaten beanspruchen und würde wie folgt ablaufen:

1.       Elektrobefischung des Entenweihers. Die bei der Befischung gefangen Tiere werden dann in einem geeigneten Gewässer wieder ausgesetzt (z.B. in der Nette). 

2.       Eindeichung (h= 1,5 m) eines Bereiches des Entenweihers, mit einer Länge von ca. 30 m im Bereich des Zuflusses, so dass für die bodengebundenen Arten, nach durchgeführter Elektrobefischung, ein wasserführender Teilbereich des Weihers erhalten bleibt und durch den Zufluss gespeist wird (geeignet als potentielles Habitat z.B. für den Grasfrosch, der im Herbst bis in die Laichgewässer zieht, bzw. Molcharten, insbesondere der Kammmolch, der regelmäßig im Gewässer überwintert).

3.       Unmittelbar nach der Eindeichung erfolgt ein zügiges Absenken des Gewässers um ca. 30 bis 50 cm (die Gewässertiefe beträgt ca. 1,0 und 1,2 m). Ziel ist es, durch das zügige Absenken eine gewollte Stressreaktion (Vergrämung) potentiell vorhandener bodengebundener Arten (z.B. Amphibien) auszulösen, damit diese den Damm-/Gewässerbereich aufsuchen.

4.       Nach ca. drei Tagen erfolgt das weitere maximale Absenken des Gewässerspiegels (Trockenlegen des Weihers), mit dem Ziel, den angetrockneten Schlamm zu entfernen (Oktober/November 2021).

5.       Parallel dazu wird eine Gewässerrinne angelegt, um damit eine Durchgängigkeit des Gewässers aufrecht zu erhalten. Zudem soll damit verhindert werden, dass eine Barrierewirkung für bodengebundene Arten entsteht, die den eingedeichten Gewässerbereich nicht aufgesucht haben.

  1. Im Frühjahr, nach der Laichzeit wird der Deich abgetragen und der restliche Teil des Weihers entschlammt.

 

 

Die geschätzten Kosten der Entschlammung belaufen sich auf ca. 200.000,00 € einschl. MwSt..