Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2019 festzustellen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für den Forstzweckverband Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 15.208,74 EUR ab und verschlechtert sich damit um 11.588,74 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 3.620,00 EUR ausgewiesen war.

 

Dies ist auf Mindererträge bei der Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird ein Stundensatz pro Arbeitsstunde der Waldarbeiter von 31,00 EUR zugrundegelegt.

Wie im Jahresabschluss dargelegt, reichten die Kostenerstattungen unter Berücksichtigung des o. g. Stundensatzes nicht aus, um die Personalaufwendungen zu decken.

Der negativen Entwicklung der Finanzen des Forstzweckverbandes soll durch die Erhöhung des Stundensatzes auf 38,00 EUR entgegengesteuert werden.

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von 14.823,26 EUR aus. Dieser resultiert aus dem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen.

 

Durch den Finanzmittelfehlbetrag wird die zum 31.12.2018 bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde von 4.025,99 EUR in Gänze aufgelöst. Es entstand im Gegenzug eine Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde über den Differenzbetrag von 10.797,27 EUR.

Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2019 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2018 erfolgten keine Übertragungen.

 

Das Eigenkapital wird aufgrund des Jahresfehlbetrages von 15.208,74 EUR in Gänze aufgezehrt. Es entsteht ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR.