Sitzung: 29.10.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Forstzweckverband
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 963/002/2020
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung:
- den
Jahresabschluss des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2019
festzustellen,
- dem
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorstehern, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haus-haltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für den Forstzweckverband
Ettringen-Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 15.208,74 EUR ab und verschlechtert sich damit
um 11.588,74 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von
3.620,00 EUR ausgewiesen war.
Dies ist auf Mindererträge bei der
Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Waldarbeiter durch die
Verbandsmitglieder zurückzuführen. Hier wird ein Stundensatz pro Arbeitsstunde
der Waldarbeiter von 31,00 EUR zugrundegelegt.
Wie im Jahresabschluss dargelegt, reichten
die Kostenerstattungen unter Berücksichtigung des o. g. Stundensatzes nicht
aus, um die Personalaufwendungen zu decken.
Der negativen Entwicklung der Finanzen des
Forstzweckverbandes soll durch die Erhöhung des Stundensatzes auf 38,00 EUR
entgegengesteuert werden.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
14.823,26 EUR aus. Dieser resultiert aus dem negativen Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen.
Durch den Finanzmittelfehlbetrag wird die zum 31.12.2018 bestehende
Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde von 4.025,99 EUR in Gänze aufgelöst.
Es entstand im Gegenzug eine Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde
über den Differenzbetrag von 10.797,27 EUR.
Nach der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war für das Haushaltsjahr 2019 keine
Kreditaufnahme vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2018 erfolgten keine
Übertragungen.
Das Eigenkapital wird aufgrund des Jahresfehlbetrages von
15.208,74 EUR in Gänze aufgezehrt. Es entsteht ein „Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag“ von 6.677,91 EUR.