Sitzung: 04.11.2020 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/005/2020
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“
schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 46.460 EUR und
bei den Aufwendungen mit 72.990 EUR ab. Es entsteht ein Jahresfehlbetrag von
26.530 EUR.
Dieser kann durch das positive Eigenkapital von 204.120,30 EUR zum
31.12.2019 (gem. vorläufigem Jahresabschluss) gedeckt werden. Es wird durch den
geplanten Verlust kein negatives Eigenkapital entstehen.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen und somit der Fehlbetrag -17.500 EUR.
Die Auszahlungen für geplante Investitionen betragen 35.500 EUR. Folgende
Maßnahmen sind veranschlagt:
-
Errichtung
Palisadenzaun für Müllcontainer (1.500 EUR)
-
Vorsorgl.
Ansatz für die Anschaffung weiterer Trimm-Dich-/Spielgeräte (2.500 EUR)
-
Vorsorgl.
Ansatz für die Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn
(25.000 EUR)
-
Beschilderung
für ein Parkleitsystem (1.500 EUR)
-
Zusätzlich
zur Übertragung geschätzter weiterer Bedarf für den Neubau des Hausanschlusses
für Elektroladestation und Festbetrieb (5.000 EUR)
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden in Höhe von 3.000 EUR
veranschlagt für einen Zuschuss der WFG für Kleinmaßnahmen (Spielgeräte,
Bänke).
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
-32.500 EUR.
Die Finanzierungslücke beläuft sich auf insgesamt 50.000 EUR (negatives
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. 17.500 EUR zzgl. negatives
Saldo der Investitionen i.H.v 32.500 EUR) und wird durch eine Veränderung der
Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse gedeckt.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.