Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen beschließt für das ausgeschiedene Mitglied Sabine Reuter Frau Elisabeth Krautkrämer als neues Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.07.2020 teilt Frau Sabine Reuter mit, dass sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als Angestellte der Verbandsgemeinde Mendig das Mandat im Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen sowie im Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes zum 01.08.2020 niederlegt. (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gem. § 5 KWG)

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG gelten u.a. die §§ 44 – 46 Gemeindeordnung (GemO) sinngemäß für Zweckverbände.

Danach kann der Fremdenverkehrszweckverband Ausschüsse bilden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder zu wählen.

 

In der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweck-verbandes am 04.12.2019 wurde beschlossen:

 

a) einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern besteht,

 

b) in den Rechnungsprüfungsausschuss als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu wählen:

 

                Mitglied Verbandsgemeinde Mendig                   stellv. Mitglied

 

Theo Krayer                                                                     Esther Rausch

 

                Mitglied Gemeinde Rieden                                       stellv. Mitglied

            

Sabine Reuter                                                                 Michael Pitack

 

                Mitglied Gemeinde Volkesfeld                stellv. Mitglied

 

Gabriele Rech                                                                  Simone Kahlert

 

 

Die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hat aufgrund der Regelung des § 8 der Verbandsordnung in offener Abstimmung zu erfolgen. Stimmen der Verbandsmitglieder können nur einheitlich abgegeben werden.