Sitzung: 04.11.2020 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/001/2020
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 2.886,65 EUR vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden:
Buchungsstelle Posten Teilhaushalte |
Haushalts- ansatz |
Verwendet in 2019 |
Bemerkung/Begründung |
575402-523100 Posten E10 EH und F10 FH Fremdenverkehrsförderung |
3.000,00 EUR |
113,35 EUR |
Mittel für die Abfischung wegen Gefahr der Verbutterung des Fischbestandes Eine
Abfischung mit Stellnetzen brachte bisher nicht den gewünschten Erfolg. Eine
Abfischung kommt nur mit Schleppnetz, frühestens im Herbst 2020 infrage. |
INSGESAMT |
2.886,65 EUR |
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Die o.g. Übertragung wurde
bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2020 werden durch die Übertragung um jeweils 2.886,65 EUR erhöht.
Ergebnishaushalt, Pos E10 sowie Teilergebnishaushalt, Pos. E10 |
Finanzhaushalt, Pos. F10 sowie Teilfinanzhaushalt, Pos. F10 |
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Ermächtigung 2020 bisher |
Ermächtigung 2020 neu |
Ermächtigung 2020 bisher |
Ermächtigung 2020 neu |
40.780,00 EUR |
43.666,65 EUR |
40.780,00 EUR |
43.666,65 EUR |
Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung
im Jahr 2020 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im
Ergebnishaushalt von 29.930,00 EUR um 2.886,65 EUR auf 27.043,35 EUR.
Im Finanzhaushalt verringert sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelüberschuss von 540,00 EUR um 2.886,65 EUR. Es entsteht ein Finanzmittelfehlbetrag von -2.346,65 EUR.
Im Jahr 2019 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.
Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.