Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 2.886,65 EUR vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2019 auf das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden:

 

Buchungsstelle

Posten

Teilhaushalte

Haushalts-

ansatz

Verwendet

 in 2019

Bemerkung/Begründung

575402-523100

Posten E10 EH und F10 FH

Fremdenverkehrsförderung

3.000,00 EUR

113,35 EUR

Mittel für die Abfischung wegen Gefahr der Verbutterung des Fischbestandes

 

Eine Abfischung mit Stellnetzen brachte bisher nicht den gewünschten Erfolg. Eine Abfischung kommt nur mit Schleppnetz, frühestens im Herbst 2020 infrage.

 

 

INSGESAMT

 

2.886,65 EUR

 

 

 

Die o.g. Übertragung wurde bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2020 werden durch die Übertragung um jeweils 2.886,65 EUR erhöht.

 

Ergebnishaushalt, Pos E10

sowie Teilergebnishaushalt, Pos. E10

Finanzhaushalt, Pos. F10

sowie Teilfinanzhaushalt, Pos. F10

Ermächtigung 2020 bisher

Ermächtigung 2020 neu

Ermächtigung 2020 bisher

Ermächtigung 2020 neu

40.780,00 EUR

43.666,65 EUR

40.780,00 EUR

43.666,65 EUR

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2020 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im Ergebnishaushalt von 29.930,00 EUR um 2.886,65 EUR auf 27.043,35 EUR.

Im Finanzhaushalt verringert sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelüberschuss von 540,00 EUR um 2.886,65 EUR. Es entsteht ein Finanzmittelfehlbetrag von -2.346,65 EUR.

 

Im Jahr 2019 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.